55. Jg. 2001, S. 690
Abstrakt: Der Aufsatz setzt sich mit der (heftig kritisierten) Bestätigung des Bundesgerichtshofs auseinander, dass der Einsatz privater Vertrauenspersonen der Polizei keiner speziellen gesetzlichen Ermächtigung bedürfe. Er kommt zu dem Ergebnis, dass hier - ganz im Gegenteil - ein Regelungsdefizit bestehe und die jetzige Situation verfassungsrechtlich höchst bedenklich sei. Darüber hinaus sind die Überlegungen auch für den in der kriminalistischen Praxis tätigen Polizeibeamten von erheblicher Bedeutung, liefern ihm doch die erörterten Für- und Wider-Argumente höchst relevante Erkenntnisse für den Einsatz und die Führung von V-Personen.
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55. Jg. 2001, S. 700
Abstrakt: Zwei Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts enthalten Passagen, welche dahingehend missverstanden werden könnten, dass für die Gewinnung eines DNA-Identifizierungsmusters stets die Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Straftaten zu verlangen sei. Durch ein derartiges enges Verständnis würde der Anwendungsbereich des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes erheblich beschnitten. Vor diesem Hintergrund soll der vorliegende Beitrag dabei helfen, für die Praxis mehr Klarheit über den Inhalt der bei Maßnahmen nach dem DNA-Identitätsfeststellungsgesetz anzustellenden Prognose zu schaffen.
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55. Jg. 2001, S. 703
Rechtsprechung: LG Mainz vom 07.12.2000 - 1 Qs 302/00 -
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55. Jg. 2001, S. 705
Abstrakt: Rahmenbedingungen ab. Deshalb kor-reliert ein ausgeprägtes Wohlstandsge-fälle innerhalb einzelner oder zwi-schen Nach Sieber (in Mayerhofer/Jehle [Hrsg.]: Organisierte Kriminalität, Heidelberg 1996) haben organisierte Autoschiebergruppen im Jahr 1992 über 120 Millionen DM eingenommen, wovon den Hintermännern (also den Residenten und Köpfen der Organisation) wahrscheinlich über 100 Millionen als Gewinn verblieben. Dabei sind Residenten die Mittelsmänner des Organisationskerns, von denen sternförmig Kontakte zu den einzelnen in Deutschland agierenden Tätergruppen ausgehen. Ob und gegebenenfalls wie sich die Verhältnisse seitdem geändert haben, wird im folgenden Beitrag untersucht.
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55. Jg. 2001, S. 715
Abstrakt: Die Ausbildung führt - so beispielsweise die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (LAP-gKrimDV) vom 24. September 2001 - zur Berufsbefähigung. Sie vermittelt den Beamtinnen und Beamten die berufliche Grundausbildung (wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden, berufspraktische Fähigkeiten und problemorientiertes Denken und Handeln), die sie zur Aufgabenerfüllung in ihrer Laufbahn benötigen. Wie ein solch hochgestecktes Ziel erreicht werden kann, darüber muss gestritten werden. Der folgende Aufsatz liefert dazu einen Beitrag.
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55. Jg. 2001, S. 720
Rechtsprechung: BGH vom 25.04.2001 - 3 StR 533/00 -
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55. Jg. 2001, S. 721
Abstrakt: Morduntersuchungen laufen wohl immer und überall nach etablierten kriminalistischen Handlungsmustern ab. Gleichwohl gibt es - je nach den Umständen des Einzelfalls - Unterschiede, die immer einer speziellen Betrachtung und Bewertung wert sind. Der mit dem folgenden Beitrag auch in seinen Details vorgestellte Fall des Mordes an Ruth B. ist ein Musterbeispiel akribischer kriminalistischer Arbeit und liefert aufschlussreiche Einblicke in die Arbeit von Mordkommissionen.
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55. Jg. 2001, S. 732
Abstrakt: Bei der gleitenden oder schneidenden Wirkung von Werkzeugen oder anderen Gegenständen entstehen auf den Spurenträgern Oberflächenveränderungen in Gestalt meist parallel zueinander angeordneter rillenartiger Spuren, die in der Kriminaltechnik als Schartenspuren definiert werden. Ausgeprägte Schartenspuren ermöglichen bei sachgemäßer Sicherung in vielen Fällen die Identifizierung des verursachenden Gegenstandes, ein Umstand, der zur Aufklärung und Beweisführung bei Verkehrsunfällen hervorragend genutzt werden kann.
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55. Jg. 2001, S. 735
Abstrakt: Mit dem folgenden Beitrag werden zwei "Vermisstenfälle" vorge-stellt, die bei der sachbearbeitenden Polizeidienststelle zunächst - wie wohl immer bei Vermisstenanzeigen - für einige Besorgnis, dann aber für allgemeine Erheiterung sorgten. Zwei Beispiele im übrigen die belegen, wie groß die Bandbreite der Abläufe im Zusammenhang mit Abhängigen und Vermissten ist.
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55. Jg. 2001, S. 737
Abstrakt: Mit dem folgenden Beitrag wird das Ergebnis der ersten gemeinsamen Versuchsreihe von Fachdienststellen aus dem Bundeskriminalamt, den Bundesländern und dem CRI Den Haag vorgestellt. Ziel war die Entwicklung einer einfachen Methode zur Sichtbarmachung von daktyloskopischen Spuren auf Klebeflächen.
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55. Jg. 2001, S. 741
Rechtsprechung: BGH vom 21.02.2001 - 2 BGs 42/2001 -
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55. Jg. 2001, S. 742
Abstrakt: Das Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (VerpflG) i. d. F. des Art. 42 EGStGB gibt Behörden und sonstigen Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen, die Möglichkeit, Personen förmlich zu verpflichten und damit in den (strafrechtlichen) Status "echter" Amtsträger zu erheben. Der folgende Aufsatz setzt sich mit den Formerfordernissen und anderen rechtlichen Fragen auseinander.
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55. Jg. 2001, S. 745
Abstrakt: Eine von den sexuellen Normabweichungen, welche von der Gesellschaft keine Toleranz zu erwarten haben, ist ohne Frage die Pädophilie. Zu steil ist das Machtgefälle zwischen den potentiellen Interaktionspartnern, zu stark das Element der Ausbeutung und zu groß die Gefahr der bleibenden Schädigung des schwächeren Teiles. Der Autor stellt die Problematik im Folgenden umfassend dar und zeigt auch die heutigen Behandlungsmöglichkeiten auf.
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