55. Jg. 2001, S. 618
Abstrakt: Am 4. Juli 2001 wurde Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind in einer beeindruckenden Veranstaltung an der Ruhr-Universität Bochum in den Ruhestand verabschiedet. Mit ihm ist ein liebenswerter guter Freund der KRIMINALISTIK aus dem aktiven Dienst ausgeschieden. Seit über 25 Jahren hat auch das Bundeskriminalamt mit Professor Schwind in den unterschiedlichsten Angelegenheiten stets gut und kooperativ zusammengearbeitet. Professor Schwind hat sich dabei immer für eine praxisnahe Polizeiforschung engagiert. Deshalb wird ihm der folgende Beitrag gewidmet.
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55. Jg. 2001, S. 628
Rechtsprechung: OLG Celle vom 08.02.2000 - 16 U 106/99 -
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55. Jg. 2001, S. 629
Abstrakt: Die Bedingungen des Strafvollzugsverfahrens und der Vollziehungswirklichkeit werden von einer Strafvollzugswissenschaft untersucht, die in ihren verschiedenen Ausprägungen sowohl die dogmatischen Fragen des Strafvollzugsrechts als auch die empirisch- kriminologischen Fragen der Sanktionswirklichkeit behandelt. Der folgende Beitrag setzt sich in erster Linie mit Faktoren auseinander, die zur Beherrschbarkeit der Insassensubkultur im Strafvollzug beitragen können.
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55. Jg. 2001, S. 637
Rechtsprechung: BGH vom 16.01.2001 - 1 StR 523/00 -
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55. Jg. 2001, S. 639
Abstrakt: Nach Aufbereitung des Komplexes militanter autonomer Gruppen folgt in diesem zweiten Teil die Betrachtung von Neonazis und Skinheads.
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55. Jg. 2001, S. 645
Abstrakt: Straftaten von Rechtsanwälten (als unabhängige Organe der Rechtspflege) und Notaren (als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege) erscheinen auf den ersten Blick als paradoxe, allenfalls zu den absoluten Ausnahmen gehörenden Erscheinungen. Aber vor allem Rechtsanwälte sind - wie die hier vorgestellte Untersuchung zeigt - in nicht unbeträchtlichem Maße dem Risiko von Strafanzeigen durch unzufriedene Mandanten oder verärgerte Prozessgegner ausgesetzt. Der folgende Aufsatz geht daneben der Frage nach, ob mit steigenden Zulassungszahlen auch die Anzahl der gegen Rechtsanwälte zu führenden Ermittlungsverfahren zunimmt.
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55. Jg. 2001, S. 650
Abstrakt: Nach den jüngsten Verbrechen an Kindern hat Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) angekündigt, dass die Strafen für Sexualstraftäter drastisch verschärft würden. Da könne es nur eine Lösung geben:"Wegschließen, und zwar für immer". Der an dieses Zitat anknüpfende Meinungsstreit nimmt immer wieder Bezug auf eine gesetzliche Regelung in Baden-Württemberg, die es ermöglichen soll, rückfallgefährdete Straftäter in Sicherungsverwahrung nehmen zu können.
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55. Jg. 2001, S. 652
Abstrakt: Am Anfang aller Strategien zur Bekämpfung der (Organisierten) Kriminalität stand die kriminalpräventive Überlegung, dass Straftaten sich nicht lohnen dürfen. Der Gewinnabschöpfung wird dabei ein besonderer Stellenwert beigemessen. Gleichwohl tun sich Kriminalisten in weiten Bereichen bei den damit verbundenen Finanzermittlungen noch immer schwer. Im folgenden Beitrag wird ein Fall aus dem Bereich des international organisierten Rauschgifthandels dargestellt und anhand dessen ein Einblick in die Möglichkeiten und Grenzen der Vermögensabschöpfung sowie Anregungen für die Bearbeitung solcher Ermittlungsverfahren gegeben.
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55. Jg. 2001, S. 659
Abstrakt: Ziel der polizeilichen Brandursachenermittlung ist es, das Ereignis strafrechtlich zu klassifizieren. Dazu ist eine schwierige, äußerst komplexe Aufgabe zu erledigen, da Spuren häufig durch das Feuer vernichtet oder bei dessen Bekämpfung erheblich verändert worden sind. Daraus folgt die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit von Feuerwehr und Polizei. Der folgende Aufsatz zeigt, wie eine solche Kooperation und eine gemeinsame Arbeit am Brandort vonstatten gehen kann.
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55. Jg. 2001, S. 663
Abstrakt: Ansatzpunkt für Strafverfahren im Zusammenhang mit Bausanierungen sind häufig - wie auch der folgende Aufsatz zeigt - Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen. Dabei liegen die Ursprünge stets in dem Bestreben, Altbauten mit dem Ziel lukrativer Weiterveräußerung aufzukaufen und zu renovieren. Die dabei angewendeten Methoden - insbesondere jene, mit denen die bisherigen Hausbewohner zum Auszug gedrängt und mit denen Billigarbeiter angeworben werden - erschrecken selbst hartgesottene polizeiliche Ermittler, zumal sie dem Geschehen relativ hilflos zusehen müssen.
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55. Jg. 2001, S. 666
Rechtsprechung: BGH vom 11.07.2000 - StR 576/00 -
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55. Jg. 2001, S. 667
Abstrakt: Die Methoden der modernen DNA-Analyse erbringen immer erneut ebenso Aufsehen erregende wie einzigartige Beweise zur Überführung von Straftätern. Damit haben sie dramatische Veränderungen in der forensischen Welt bewirkt. Dessen ungeachtet behalten aber die klassischen kriminaltechnischen Untersuchungsfelder ganz uneingeschränkt ihre Bedeutung, wie der im folgenden Aufsatz beschriebene Fall einer Mikrofaseruntersuchung überzeugend belegt.
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55. Jg. 2001, S. 669
Rechtsprechung: BGH vom 21.06.2001 - 4 StR 94/01 -
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55. Jg. 2001, S. 670
Abstrakt: Privatdetektive sind Personen, die sich in privatem Auftrag mit der Aufdeckung von Straftaten und mit Ermittlungen in zivilrechtlichen Angelegenheiten beschäftigen. Diese Arbeiten werden in der öffentlichen Meinung nicht selten auf die Schlüsselloch-Guckerei für Scheidungsprozesse reduziert. Dabei wird aber übersehen, dass Detektive wertvolle Beiträge zur Aufklärung krimineller Taten leisten können, wenngleich die Rahmenbedingungen erheblich von jenen abweichen, die bei polizeilichen Ermittlungen wirksam sind. Der folgende Aufsatz legt die Besonderheiten dar.
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55. Jg. 2001, S. 672
Rechtsprechung: OVG NRW vom 30.10.2000 - 5 A 291/00 -
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61. Jg. 2001, S. 673
Abstrakt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 11. Juli 2006 die zwangsweise Verabreichung eines Brechmittels in einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungs mittelgesetz für rechtswidrig erachtet und wenn auch nicht als Folter, so doch als unzulässige unmenschliche erniedrigende Behandlung bewertet. Es erklärt zudem, dass auf diese Weise erlangte Beweismittel im Hinblick auf das Recht auf ein faires Verfahren einem Verwertungsverbot unterliegen können. Bis zu dieser Entscheidung war die Rechtsprechung in der Bundesrepublik ebenso wie die Praxis der Exekutive hierzu uneinheitlich. Die Entscheidung des EGMR ist richtungsweisend, auch wenn sich ihr eine überzeugende Begründung, warum der zwangsweise Brechmitteleinsatz grundsätzlich unzulässig sein soll, also auch in Fällen, in denen es nicht nur um geringe Drogenmengen bei "kleinkriminellen" Straßendealern geht, nicht entnehmen lässt.
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55. Jg. 2001, S. 673
Abstrakt: In den Monaten Februar bis April 1996 tauchten in der Limmat und im Zürichseebecken auf dem Gebiet der Stadt Zürich die Teile einer zerstückelten männlichen Leiche auf. In einer aufwändigen, über drei Jahre dauernden Untersuchung gelang es, das von Anfang an angenommene Tötungsdelikt aufzuklären und den Täter zu überführen. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Ermittlungen, den Täter und das rekonstruierte Tatgeschehen.
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