55. Jg. 2001, S. 530
Abstrakt: Der folgende Beitrag darf - über die dargestellte Auffassung der Autoren hinaus - als Selbsteinschätzung des Bundeskriminalamts zu seinen Aufgaben im Rahmen der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität gewertet werden. Er soll und wird damit zur Klärung vorhandener Meinungsverschiedenheiten über Befugnisse und Zuständigkeitsfragen beitragen. Besonders für den Bereich der informationellen polizeilichen Vorsorgetätigkeit werden da von Vertretern des rechtswissenschaftlichen Schrifttums und aus Kreisen von Polizei und Justiz bestehende Zweifelsfragen diskutiert und - daraus folgend - Regelungsbedarf geltend gemacht.
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55. Jg. 2001, S. 538
Rechtsprechung: BGH vom 11.04.2001 - 3 StR530/00 -
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55. Jg. 2001, S. 539
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55. Jg. 2001, S. 542
Rechtsprechung: BGH vom 04.07.2001 - 2 StR 513/00 -
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55. Jg. 2001, S. 543
Abstrakt: Im Licht politisch-medialer Erregungen über rechtsextremistische Phänomene scheint zuweilen in Vergessenheit zu geraten, dass es Eskalationsinteressen nicht nur in der Neonazi- und Skinheadszene gibt, sondern auch bei militanten autonomen Gruppierungen. Indessen unterscheidet sich in beiden Lagern die Qualität der Gewaltdiskussion, deren Inhalte - schon wegen der geforderten Prognoseleistungen - der Analyse bedürfen. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Konturen feindfixierter Gewalt militanter politischer Szenen und den dort gepflegten Gewaltdiskursen.
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55. Jg. 2001, S. 549
Abstrakt: Die Erstellung von Täterprofilen ist eine relativ junge Form kriminalistischer Verdachtsstrategien. Sie besteht in der Zusammenstellung von Merkmalen zu einem mehr oder weniger genauen Bild eines noch unbekannten Täters, der unter Zuhilfenahme dieses Bildes mit der Qualität einer Hypothese ermittelt werden soll. Aus den gefundenen Spuren, den Charakteristika und dem Verletzungsmuster des Opfers und gegebenenfalls aus Opfer- und Zeugenaussagen rekonstruiert ein Profiler den Tathergang und schließt auf die Persönlichkeit des Täters. Die Methode provozierte vielerlei fachliche, vor allem aber emotional bestimmte Diskurse. Die mit dem folgenden Aufsatz vorgestellte Studie macht indessen deutlich, dass ein regelgeleitetes Vorgehen geeignet ist, Täterprofile auf der Basis empirisch fundierter Merkmale zu erstellen.
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55. Jg. 2001, S. 556
Rechtsprechung: BGH vom 26.04.2001 - 4 StR 439/00 -
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55. Jg. 2001, S. 557
Abstrakt: Am 1. Juli ist das europäische Polizeiamt Europol zwei Jahre alt geworden. Es versteht sich als Unterstützungsservice in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Für den Behörden-Chef Jürgen Storbeck ist klar: Wenn die Organisierte Kriminalität immer internationaler und raffinierter agiert, müssen auch die Strafverfolgungsbehörden besser und internationaler zusammenarbeiten.
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55. Jg. 2001, S. 559
Abstrakt: Der Unschuldsvermutung mit dem daraus abgeleiteten Beweisgrundsatz "in dubio pro reo" stehen im versicherungsrechtlichen Bereich von der Rechtsprechung entwickelte Beweisregeln gegenüber. Der Zusammenhang und die Bedeutung der polizeilichen Sachverhaltsuntersuchung für die zivilrechtliche Beweisführung werden im folgenden Beitrag anhand von versicherungsvertraglichen Leistungsvoraussetzungen, Obliegenheiten und Ausschlüssen dargestellt.
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55. Jg. 2001, S. 563
Abstrakt: Die Bearbeitung von umfangreichen Ermittlungsverfahren stellt - neben den kriminalistischen Besonderheiten - stets auch hohe Anforderungen an Aufbau und Verwaltung der Ermittlungsakte. Das trifft in ganz besonderem Maße auch auf Wirtschaftsstrafverfahren zu. Mit dem folgenden Beitrag gibt der Autor, Staatskommissar in der Börsenaufsichtsbehörde des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Anregungen und Hilfestellungen für Aufbau und Ablauf solcher Verfahren.
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55. Jg. 2001, S. 568
Abstrakt: Verkehrsdelikte nehmen in Kriminalistik und Kriminologie eine merkwürdige Sonderstellung ein, die sich schon in der Terminologie widerspiegelt. Selbst bei schweren Verstößen wird das Wort "Verkehrskriminalität" vermieden und durch "Verkehrsdelinquenz" ersetzt. Folgerichtig werden "Verkehrskriminelle" zu "Verkehrssündern" verniedlicht. Dabei ist es sicher richtig, dass die meisten Delikte im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr fahrlässig und nicht vorsätzlich begangen werden und als unglückliche Folgen eines unvermeidlichen Risikos zu bewerten sind. Das ist indessen bei "Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort" grundlegend anders. Im folgenden Beitrag geht es speziell um den Vorsatznachweis beim Entfernen des Verursachers vom Ort einer von ihm hervorgerufenen Kollision.
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55. Jg. 2001, S. 575
Rechtsprechung: BGH vom 14.03.2001 - 3 StR 48/01 -
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55. Jg. 2001, S. 577
Abstrakt: Als Hermeneutik (von gr. auslegen, erklären) wurde in der Antike die Kunst der Auslegung von Texten verstanden. Generell will Hermeneutik Äußerungen und Werke des menschlichen Geistes, Texte, Kunstwerke oder überhaupt menschliches Verhalten aus sich heraus und in ihrem Zusammenhang verstehen und ihren Sinn erschließen. In das polizeiliche Blickfeld wurde diese Theorie von Oevermann im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Durchdringung des kriminalpolizeilichen Meldedienstes gerückt. Mit dem folgenden Beitrag werden Erfahrungen mit dem Einsatz der "objektiven Hermeneutik" in der sozialwissenschaftlichen Ausbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vorgestellt.
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55. Jg. 2001, S. 583
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55. Jg. 2001, S. 587
Abstrakt: Datenschutz wird in der Kriminalistik nicht selten als Tatenschutz bezeichnet. Datenschutz wird aber auch - mehr noch - vorgeschoben, wenn Behörden, Dienststellen und selbst private Unternehmen scheinbar selbstverständliche Leistungen im Augenblick oder überhaupt nicht erbringen wollen. Dass Datenschutz aber auch im innerdienstlichen Bereich als "Vielzweckwaffe" benutzt werden kann, belegt der folgende Beitrag.
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55. Jg. 2001, S. 593
Rechtsprechung: BGH vom 26.04.2001 - 5 StR 587/00 -
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55. Jg. 2001, S. 594
Abstrakt: Im August 1921 bejubelten die Nationalsozialisten einen politischen Mord, der im Grunde gegen das demokratische System der Weimarer Republik gerichtet war. Opfer war der Zentrumspolitiker Matthias Erzberger, der zuvor wegen seiner Stellung zum Versailler Vertrag als Erfüllungspolitiker massiv diskreditiert worden war. Der achtzigste Jahrestag der Tat gibt Anlass, an das polizeiliche Ermittlungsverfahren und die unverständliche Sanktion der Tat nach dem 2. Weltkrieg zu erinnern.
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55. Jg. 2001, S. 595
Abstrakt: Das Projekt "École Suisse de la Magistrature" will mit der Schaffung eines anerkannten gesamtschweizerischen, ausgeprägt praxisorientierten Lehrganges den deutlich artikulierten Bedürfnissen der ForensikerInnen Rechnung tragen. Es stellt die Abkehr vom bisherigen "learning by doing on the job" dar und sieht vor, dass dem angehenden wie auch gestandenen Praktiker, sei er Untersuchungsrichter, Staatsanwalt, Straf- oder Zivilrichter, Gerichtsmediziner, Polizeioffizier oder forensischer Psychiater, vertieft nach modernen Ausbildungsmethoden diejenige Wissensbasis und diejenige Handfertigkeit vermittelt wird, die entsprechend den heutigen, massiv gestiegenen Anforderungen an diese Berufe gefordert sind.
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55. Jg. 2001, S. 600
Abstrakt: Es wird ein Verfahren vorgestellt, das erlaubt, auch ungereinigte, noch feuchte Knochenfragmente während der Autopsie rasch und dauerhaft zu stabilisieren.
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