55. Jg. 2001, S. 378
Abstrakt: Die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft (als dem die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Ermittlungsverfahrens tragenden Organ der Rechtspflege) und der Polizei (insbesondere in deren Gestaltung als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft) ist ein uraltes, indessen nicht immer emotionsfrei diskutiertes Thema. Vor dem Hintergrund der Intentionen, die zur Gründung der Staatsanwaltschaft geführt haben, werden mit dem folgenden Beitrag die Ergebnisse einer empirischen Studie über die aktuelle Berliner Situation vorgestellt, die sicher in weiten Bereichen auch auf andere Regionen und Organisationsformen übertragen werden darf.
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55. Jg. 2001, S. 391
Abstrakt: Ziel und Zweck von Geldwäsche ist es zum einen, den Wert eines illegal erworbenen Erlöses zu erhalten und diesen zum anderen dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen. Da das Geldwaschen also den Schnittpunkt von illegalen Erlösen aus Straftaten und legalem Finanzkreislauf darstellt, erhoffen Strafverfolger, durch Aufklärung der entsprechenden Vorgänge in die Strukturen der Organisierten Kriminalität eindringen und ihr die finanziellen Grundlagen entziehen zu können. Dazu bedürfte es aber eines "greifenden" rechtlichen Instrumentariums, um das allerorten gestritten wird, dessen Realisierung indessen typischerweise noch immer auf sich warten lässt.
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55. Jg. 2001, S. 401
Rechtsprechung: BGH vom 22.03.2001 - GSST 1/00 -
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55. Jg. 2001, S. 403
Abstrakt: Über Ansichten und Einstellungen der Bevölkerung zum Wert von Gesetzen (und damit zur Notwendigkeit ihrer Befolgung) bestehen höchst unterschiedliche, zudem empirisch bisher nicht abgesicherte Vorstellungen. Mit dem folgenden Aufsatz werden nun die Ergebnisse einer Untersuchung zum Persönlichkeitsmerkmal "Einstellung zum Befolgen von Gesetzen" bestimmter Teile der deutschen Population mit der Absicht vorgestellt, eine Grundlage für die dringend notwendige öffentliche Diskussion über die von der Gesellschaft praktizierte Sozialisation von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen, zu liefern.
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55. Jg. 2001, S. 407
Rechtsprechung: BGH vom 18.01.2001 - 4 StR 315/00 -
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55. Jg. 2001, S. 408
Abstrakt: Im Rahmen der situativ bestimmten Tätergemeinschaften stellen die "militanten Autonomen" ein Phänomen eigener Art dar. Gemeinsam ist ihnen der Wunsch nach einem selbstbestimmten, von jeder Art staatlichen Zwangs befreiten Leben. Ihre (auch gewalttätigen) Aktionen sind getragen von der Überzeugung, dass erst "etwas passieren" muss, bevor "etwas passiert". Inwieweit es sich bei ihren Aktionen um situativ bestimmte Verhaltensweisen oder um ein geplantes Vorgehen (mit Parallelen zur Bandenbildung) handelt, wird in der Kriminologie kontrovers diskutiert. Der folgende Beirag beschreibt die Ideologie der Autonomen und untersucht ihre (möglichen) Organisationsformen.
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55. Jg. 2001, S. 412
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55. Jg. 2001, S. 413
Abstrakt: Der Tatort als einer der wichtigsten Orte für die Suche und Sicherung von Spuren und Beweismitteln zur allseitigen Aufklärung von Straftaten hat seine Attraktivität als kriminalistische Informationsquelle nicht verloren. Der Praktiker weiß allerdings, dass die krimi-nalistische Tatortarbeit mehr denn je mit erheblichen Mängeln belastet ist, die sich spätestens bei der erfolglosen Täterermittlung oder in der gerichtlichen Hauptverhandlung zeigen. Es liegt in der Natur der Sache, dass in Bewegung befindliche Tatorte Probleme eigener Art haben, die im folgenden Beitrag erörtert werden.
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55. Jg. 2001, S. 419
Abstrakt: Methoden und Formen der Tatausführung bei Selbstmorden sind äußerst vielgestaltig und meist geprägt von dem Bestreben, den ersehnten Tod schnell und sicher herbeizuführen. Im folgenden Beitrag wird eine - soweit erkennbar - neue Selbstmordtechnik vorgestellt, die dem Suizidenten mit hoher Wahrscheinlichkeit erst durch das Internet bekannt geworden ist.
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55. Jg. 2001, S. 420
Rechtsprechung: OLG Köln vom 10.11.2000 - Ss 462/00z -
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55. Jg. 2001, S. 421
Abstrakt: Im Fall des hier vorgestellten Täters, bei dem es zum Tod eines Opfers (und schon vorher in anderen Fällen zu lebensbedrohenden Zuständen der Opfer) gekommen war, ist zum ersten Mal in Deutschland die Verurteilung des Täters wegen Mordes erfolgt, weil er per Telefon die Herrschaft über sein(e) Opfer dergestalt erlangt hatte, dass diese seinen Anweisungen folgten und selbstbeschädigende Handlungen ausführten.
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55. Jg. 2001, S. 426
Abstrakt: In der Praxis der Fingerabdrucknahme bei Leichen kommt es immer wieder zu unerwarteten Schwierigkeiten. Das liegt vor allem daran, dass die durch Totenstarre steifen Finger weitgehend gekrümmt und unbeweglich sind. Im folgenden Beitrag wird eine Methode beschrieben, die die genannten Nachteile mildert oder in Gänze eliminiert.
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55. Jg. 2001, S. 427
Rechtsprechung: BGH vom 21.02.2001 - 2 BGs 42/2001 -
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55. Jg. 2001, S. 428
Abstrakt: Wenn es an verlässlichen Daten zum Lebensalter von angeblichen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden fehlt, besteht die Möglichkeit einer Schätzung auf der Basis bestimmter medizinischer Methoden. Mit dem folgenden Beitrag werden dazu die Empfehlungen der "Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin" mit dem Ziel vorgestellt, bisher unterschiedliche Vorgehensweisen zu harmonisieren.
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55. Jg. 2001, S. 430
Abstrakt: Nach herrschender Meinung sind an das Legalitätsprinzip gebundene Polizeibeamte im Falle außerdienstlich erlangter Kenntnis nur bei schweren, die Öffentlichkeit besonders berührenden Straftaten zum Einschreiten und zur Anzeigeerstattung verpflichtet. Aber auch hier steckt der Teufel im Detail, zumal es der Rechtsprechung bisher nicht gelungen ist, eine eindeutige Linie zu finden. So sind Missdeutungen und Konflikte vorprogrammiert. Mit dem folgenden Beitrag versucht der Autor, eine sicher einschätzbare Grenzlinie zwischen Strafbarkeit und Straflosigkeit zu ziehen.
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55. Jg. 2001, S. 433
Rechtsprechung: BVerfG vom 06.11.2000 - 1 BvR 1746/00 -
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55. Jg. 2001, S. 435
Abstrakt: Nachdem in KRIMINALISTIK 12/99, S. 821 ff., die Grundzüge des "crime mapping" vorgestellt und in Heft 2/00, S. 122 ff. das Münchner geographische Informationssystem GLADIS in seinen praktischen Bezügen erörtert wurde, liefert der folgende Beitrag eine umfassende Definition des Begriffes der geographischen Informations- und Analysesysteme, beschreibt deren Funktionsweise und analysiert die Vorteile einer GIS-Nutzung im Bereich der kriminalpolizeilichen Auswertung.
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55. Jg. 2001, S. 441
Abstrakt: Im Jahr 1999 wurde die Kantonspolizei Bern mit verschiedensten Großlagen konfrontiert. Von ganz besonderer Tragik war das Canyoning-Unglück im Saxetenbach, als einundzwanzig junge Menschen innert weniger Augenblicke aus dem Leben gerissen wurden. Nachfolgender Beitrag, verfasst vom polizeilichen Gesamteinsatzleiter, dem auch die Koordination und Führung aller Einsatzkräfte der Partnerorganisationen oblag, soll Aufschluss über das Einsatzspektrum, den Einsatzverlauf, die damit verbundenen Schwierigkeiten und den aus der Krisenbewältigung resultierten Lehren geben.
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