55. Jg. 2001, S. 154
Abstrakt: Wird die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität als gesamtgesellschaftliches Anliegen aufgefasst, dann muss es die Intention aller Bürger sein, Verbrechensbekämpfung als Gemeinschaftsaufgabe anzugehen. Vor allem aber müssen der Staat und die in ihm Verantwortung Tragenden der Kriminalität in jeder Weise (entschlossen und nicht nur mit Absichtserklärungen) entgegentreten. Der Polizei ist dabei die besondere Aufgabe zugewiesen, Art und Umfang der zeitgenössischen Kriminalität darzustellen und Rechtsbrüche möglichst zu verhindern und - wenn das nicht möglich ist - zu verfolgen. Dabei gibt es aber an vielerlei Stellen Ungereimtheiten und Missverständnisse, wie der folgende Beitrag aufzeigt.
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55. Jg. 2001, S. 163
Abstrakt: Kern des Stalking-Syndroms ist die obsessive Fixierung auf einen anderen Menschen, ohne dass dieser es wünscht oder unterbinden kann (Hoffmann). Die Intention liegt in vielen Fällen in der Herbeiführung einer sexuellen bzw. Liebesbeziehung (Schäfer). Indessen greifen Begriffsinhalte, so Füllgrabe, die Stalking allein über "Verehrung durch Aufdringlichkeit" definieren wollen, zu kurz. Im folgenden Aufsatz werden vor allem jene Aspekte behandelt, die sich aus der Verbindung von Stalking und Gewalt ableiten.
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55. Jg. 2001, S. 167
Rechtsprechung: KG vom 28.09.2000 - Ss 44/00 -
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55. Jg. 2001, S. 168
Abstrakt: Im Sprachgebrauch der Kriminalisten hat der Begriff "kriminelle Energie" sowohl einen qualitativen als auch einen quantitativen Aspekt, der sich vor allem hinsichtlich Planung, Ausführung und zeitlicher Abfolge von Straftaten manifestiert. Indessen fehlen bisher kriminalistisch-kriminologische Kriterien, anhand derer für jedermann nachvollziehbar "kriminelle Energie" beschrieben und gemesssen werden kann. Mit dem folgenden Beitrag wird eine psychologisch orientierte Definition des Begriffs angeboten und zur Diskussion gestellt.
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55. Jg. 2001, S. 169
Abstrakt: Trotz aller Publikationen 1 zur DNA-Analyse, zur DNA-Analyse-Datei sowie zu den einschlägigen Änderungen der StPO 2 hindern nach wie vor unterschiedliche Rechtsauffassungen die reibungslose Anwendung der DNA-Analyse in der Verbrechensbekämpfung. Eines der offenen Probleme ist die Frage, ob zur molekulargenetischen Untersuchung einer Spur unbekannter Herkunft eine richterliche Anordnung erforderlich ist. Da einerseits über die "richtige Meinung" noch lange füglich gestritten werden kann (I.), andererseits aber darunter im Interesse der öffentlichen Sicherheit die Nutzung eines "der effizientesten Werkzeuge des medizinischen Sachbeweises" 3 nicht leiden soll, wird im folgenden (II.3.) eine Lösung vorgeschlagen, die einen Konsens in der juristischen Streitfrage nicht voraussetzt.
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55. Jg. 2001, S. 173
Abstrakt: Nach weit mehr als zehn Jahren hat der Bundesgesetzgeber mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts - Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999) vom 2. August 2000- beschlossen. Das Gesetz ist am 1. November 2000 in Kraft getreten 1 . Mit ihm soll nach der Zielsetzung des Bundesgesetzgebers der Rechtsprechung des BVerfG, insbesondere dem Urteil des BVerfG vom 15. Dezember 1983 zum Volkszählungsgesetz 1983 2 , Rechnung getragen werden 3 . Im Folgenden wird ein Überblick über diejenigen Vorschriften gegeben, die insbesondere für die polizeiliche Praxis von Bedeutung sein dürften: Dies betrifft zunächst die in den Materialien zum StVÄG 1999 mit dem Begriff "Ermittlungsmethoden" bezeichneten Bestimmungen .
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55. Jg. 2001, S. 178
Rechtsprechung: BVerfG vom 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99 -
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55. Jg. 2001, S. 179
Abstrakt: Electronic Commerce (E-Commerce)*, der Handel mit Waren und Dienstleistungen über das Internet, ist aus der Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Auch wenn die anbietenden Firmen und deren potenzielle Kunden eine komplette Geschäftsabwicklung über das Netz noch nicht in vollem Umfang praktizieren, signalisieren Werbung und Marketing, dass das Internet zunehmend für Geschäftsabwicklungen genutzt wird. Da bieten sich auch ungeahnte Möglichkeiten für kriminelle Aktivitäten, auf die sich die Strafverfolgungsbehörden rechtzeitig einstellen müssen.
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55. Jg. 2001, S. 187
Abstrakt: Die Autorin, Redakteurin bei der Wochenzeitung "DIE ZEIT", ist in ihrem kürzlich erschienenen Buch "Tote haben keine Lobby" den Gründen für die sicher hohe Dunkelziffer bei Tötungsdelikten nachgegangen. Das Ergebnis ist bedrückend. So intensiv die Ermittlungen im Falle eines eindeutigen Tötungsdelikts auch geführt werden, so unzureichend scheinen sie zu sein, wenn die Sachlage nicht von Anfang an auf ein Tötungsdelikt hindeutet. Der folgende Beitrag ist die authentische Wiedergabe eines Vortrags, den die Autorin vor dem Seminar "Planung der Kriminalitätskontrolle" der Polizei-Führungsakademie gehalten hat.
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55. Jg. 2001, S. 191
Abstrakt: Die Ermittlung von Brandursachen ist eine äußerst schwierige kriminalistische Aufgabe für Spezialisten. Außer möglichst großer Erfahrung in der Sachbearbeitung sind zur erfolgreichen Arbeit am Brandort und im weiteren Ermittlungsverfahren fundierte technisch- naturwissenschaftliche Kenntnisse erforderlich. Ungeachtet dessen werden im Regelfalle relativ ungeübte Kriminal- und Schutzpolizeibeamte des Bereitschaftsdienstes den Ersten Angriff zu erledigen haben. Besonders ihnen soll der folgende Artikel eine Hilfe anbieten, die grobe Fehler beim Ersten Angriff an Brandorten vermeiden hilft.
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55. Jg. 2001, S. 195
Abstrakt: Ergänzend zu den bereits vorangegangenen Veröffentlichungen in Kriminalistik 8-9/98, S. 581 ff., wird im folgenden Artikel ein zeitlich verkürztes Verfahren vorgestellt, das nach Erfahrung der Autoren keinerlei Qualitätseinbußen gegenüber den herkömmlichen Verfahren hat, jedoch die Spurensicherungsarbeit in erheblich kürzerer Zeit abschließt. Darüber hinaus werden Fremdanhaftungen wie Blut, Haare, Fasern u. ä. lagegenau mitgesichert.
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55. Jg. 2001, S. 199
Abstrakt: Zwischen Rechtsmedizin und Kriminalistik bestehen vielfältige, objektiv bedingte Beziehungen, die es rechtfertigen, den im je anderen Fachbereich obwaltenden "Stand der Dinge2 im Auge zu behalten. Der nachfolgende Bericht dient diesem Zweck. Besorgniserregend ist die sich in Nordrhein-Westfalen anbahnende Auflö-sung mehrerer rechtsmedizinischer Institute. Geradezu lächerlich und nichts Gutes verheißend aber ist die Reaktion der Landesregierung auf die mit der beabsichtigten Schließung naturgemäß verbundene öffentliche Kritik.
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55. Jg. 2001, S. 203
Rechtsprechung: BGH vom 24.01.2001 - 3 StR 324/00 -
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55. Jg. 2001, S. 204
Abstrakt: Präventionsprogramme und Präventionsstrategien gibt es inzwischen wie Sand am Meer. Indessen fehlen allseits abgestimmte Konzepte. Die unterschiedlichsten Institutionen arbeiten nicht selten eher gegeneinander als miteinander. So besteht seit langem die Forderung nach einem Instrumentarium, mit dem die höchst unterschiedlichen Aktivitäten sowohl auf regionaler Ebene als auch überregional gesteuert und koordiniert werden können. Das im Aufbau befindliche "Deutsche Forum für Kriminalprävention" startet mit der Hoffnung, diese Institution zu werden.
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55. Jg. 2001, S. 209
Abstrakt: Am 22. Dezember 1999 hat das Eidgenössische Parlament "Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung", die so genannte "Effizienzvorlage", verabschiedet. Sie bringt vor allem neue Verfahrenskompetenzen betreffend OK, Geldwäscherei, Korruption und WK. Diese sollen nach heutigem Planungsstand auf den 1. Januar 2002 in Kraft treten. Vorerst aber gilt es, die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen vorzubereiten. Die schweizerische Justizministerin hat damit den Bundesanwalt beauftragt; dieser berichtete am 15. November 2000 im Schweizerischen Polizeiinstitut über den Stand der Arbeiten. Die Kriminalistik veröffentlicht hier eine Zusammenfassung seiner Darlegungen.
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