54. Jg. 2000, S. 778
Abstrakt: Im Märchen von den neuen Kleidern des Kaisers bewundert eine devote Günstlingsschar die Pracht seiner Gewänder; bis ein auf Vetternwirtschaft nicht angewiesenes Kind zutreffend feststellt, dass der immerwährend Gelobte doch eigentlich nackt sei. Mit dieser Metapher lässt sich die derzeitige Situation der Sicherheitspolitik, in der ständig die Gewährleistung der Inneren Sicherheit, das Gewaltmonopol des Staates und ähnliche Konnotationen als Markenartikel einer wehrhaften Demokratie ausgegeben werden. Wer darüber hinaus noch den Eindruck vermittelt, dass die Rechtsordnung wahllos verfügbar sei und ihre Grenzen dort lägen, wo die politischen Interessen beginnen, darf sich nicht wundern, dass die Geister, die er rief, nicht die geringsten Anstalten machen, wieder zu verschwinden.
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54. Jg. 2000, S. 782
Abstrakt: Die Entwicklung eines europäischen Strafrechts und einer europäischen Strafrechtspflege haben mit der europäischen Integration bisher nicht Schritt gehalten. Die unterschiedlichen Geschwindigkeiten der europäischen Integration und der Angleichung der europäischen Strafrechtssysteme zeigen eine grundsätzliche Diskrepanz, die eine effektive europäische Strafverfolgung praktisch unmöglich macht. Eine Veränderung der Systemkoordinaten ist demnach dringend erforderlich. Auf dem Weg dahin zieht der folgende Artikel gewissermaßen eine Zwischenbilanz.
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54. Jg. 2000, S. 789
Abstrakt: Die tschechische Republik ist auf dem Weg nach Europa. Damit ist sie – auch als Wirkungsfeld und Ruheraum aggressiver russischer Kriminalität – von besonderem Interesse. Dies vor allem hinsicht-lich ihrer Intentionen für eine wirksame Verbrechensbekämpfung. Mit dem folgenden Aufsatz zeigt der Prorektor der Polizeiakademie Prag und Professor für Kriminalistik an der Prager Karls-Universität, dass das Ziel, wonach Verbrechen sich nicht lohnen sollen, durchaus erkennbar, wenngleich in seiner Wirkung allenfalls auf der Höhe sonst üblicher europäischer Standards ist. Seine Verbesserungsvorschläge könnten getrost auch vom deutschen Gesetz-geber zur Kenntnis genommen oder – besser noch – realisiert werden.
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54. Jg. 2000, S. 794
Rechtsprechung: OLG Zweibrücken vom 18.01.2000 - 1 Ss 266/99 -
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54. Jg. 2000, S. 795
Abstrakt: Verhaltenswissenschaftlich wird angenommen, dass abweichendes Verhalten u. a. eine Funktion von Persönlichkeitsdimensionen ist. Biologische Charakteristika spielen somit unter den Persönlichkeitsmerkmalen eine wesentliche Rolle. Gleichwohl scheint das Forschungsinteresse für biologische Zusammenhänge hinter den sozialen Aspekten zurückzustehen. Jedenfalls kommen so wichtige Phasen erhöhter vegetativer Labilität wie Pubertät und Klimakterium in der kriminologischen Literatur kaum vor. Der folgende Beitrag geht nun der Frage nach, ob Frauen, deren klimakterische Beschwerden mit bestimmten Androgenkombinationen behandelt werden, in einen suchtähnlichen Ausnahmezustand geraten können, in dem sie unter Umständen auch Straftaten begehen.
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54. Jg. 2000, S. 797
Rechtsprechung: BGH vom 09.05.2000 - 1 StR 106/00 -
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54. Jg. 2000, S. 799
Abstrakt: Bei der Analyse der Struktur der Kriminalistik und der Präsentation jener Fakten, die Kriminalistik zu einer eigenständigen Wissenschaft machen, geht es in diesem letzten Teil der in Heft 9/00 begonnenen Serie zunächst um die psychologischen und soziologischen Aspekte der kriminalistischen Ermittlungs- und Forschungstätigkeit und abschließend um die spezielle kriminalistische Ermittlungsmethodik.
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54. Jg. 2000, S. 802
Rechtsprechung: LG Lübeck vom 03.02.2000 - 6 Qs 3/00 -
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54. Jg. 2000, S. 803
Abstrakt: Eine Sanktion für die schuldhafte Verletzung von Gesetzen oder anderen Normen sollte dieser – so sagt schon der Volksmund – auf dem Fuße folgen. Das ist in der Realität indessen nur bei einfachen Sachverhalten oder klarer Beweislage möglich, d. h. wenn der Sachverhalt für alle Verfahrensbeteiligten leicht zu überschauen, der Beschuldigte geständig ist oder genügend Beweismittel zur Verfügung stehen. Trotz dieser durch Einfachheit bestechenden Regelung für eine Beschleunigung des Strafverfahrens wurde diese Form der Erledigung von Justiz und Polizei nur zögernd angenommen. Das scheint sich durch gezielte Maßnahmen und Absprachen ändern zu lassen, wie der folgende Beitrag belegt.
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54. Jg. 2000, S. 808
Abstrakt: „Was kommt, wenn der Euro kommt?“ haben wir in KRIMINALISTIK 8/99, S. 537 ff., gefragt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Einführung der neuen Währung sicher nicht kriminalitätsneutral vollziehen wird. Deshalb haben wir mit dem Ergebnis des Pilotprojekts der strategischen Kriminalitätsanalyse des Bundeskriminalamts den allgemeinen Handlungsbedarf und die sich daraus ergebenden Lösungsansätze erörtert. Mit dem folgenden Artikel wird über die speziellen Vorbereitungen im Lande Mecklenburg- Vorpommern berichtet.
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54. Jg. 2000, S. 811
Rechtsprechung: OLG Düsseldorf vom 30.03.2000 - 2 b Ss 54/00 -
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54. Jg. 2000, S. 812
Abstrakt: Das Polizei-Lexikon definiert den polizeilichen Staatsschutz (Staatsschutz im engeren Sinne) als den „Einsatz exekutiver, insbesondere polizeilicher und justizieller Mittel zum Schutz des Staates und der Verfassung“ aufgrund der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Am Beispiel Niedersachsens verdeutlicht der Autor des folgenden Beitrags, dass diese Definition viel zu eng ist, der polizeiliche Staatsschutz in der aktuellen Realität originäre und eigene Aufgaben insbesondere auch im Bereich der Gefahrenabwehr wahrnimmt.
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54. Jg. 2000, S. 816
Rechtsprechung: OVG NRW vom 18.01.2000 - 5 B 1956/99 -
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54. Jg. 2000, S. 817
Abstrakt: In dem Gutachten des Unternehmensberaters Kienbaum zur Vorbereitung der niedersächsischen Polizeireform steht, dass die Kriminalpolizei in vorbildhafter Weise zur Selbstorganisation der Arbeit in der Lage ist und sich daraus ihr hoher Effizienzstand herleitet. In der Realität der dann durchgeführten „Reform“ wurde indessen so gut wie nichts davon umgesetzt. Im Gegenteil Schuld daran sind nicht zuletzt Symptome, die mit „Villingen-Schwenningen-Syndrom“ bezeichnet worden sind. Der folgende Artikel befasst sich in seinem Kern noch einmal mit dieser „Verhaltensstörung“ (vgl. KRIMINALISTIK 5/00, S. 304 ff.) und den dazu abgegebenen Stellungnahmen (KRIMINALISTIK 9/00, S. 605f.). Diese und weitere Reaktionen scheinen von dem Eindruck beherrscht zu sein, das so bezeichnete Phänomen stehe für einen auf Baden-Württemberg begrenzten Zustand. Indessen handelt es sich um eine Konstitution, die in allen Bundesländern erörterungsbedürftig ist.
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54. Jg. 2000, S. 821
Abstrakt: Die Polizei-Führungsakademie ist die gemeinsame Bildungs- und Forschungsstätte des Bundes und der Länder. Sie dient der einheitlichen Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst der Länder und der Anwärter des höheren kriminalpolizeilichen Vollzugsdienstes des Bundes einschließlich der Abnah-me von Laufbahnprüfungen. An der letztgenannten Aufgabe könne es mit liegen, dass Lehrgangsabsolventen wohl untereinander aber höchst selten offen die Leistungen der PFA bewerten. Mit dem folgenden Aufsatz melden sich zwei Absolventen des Ratsanwärterlehrgangs 1998/2000, ein Schutzpolizist und ein Kriminalbeamter, mit einer gemeinsamen Untersuchung der Frage zu Wort, warum von den Absolventen der PFA nicht mehr erwartet werden darf als sie tatsächlich zu leisten imstande sind.
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54. Jg. 2000, S. 829
Abstrakt: „Sicherheit ist stark gefragt“ – unter diesem Tenor ging die diesjährige internationale Sicherheitsmesse „Security“ in Essen zu Ende. Über 900 Aussteller aus 30 Nationen haben eine eindrucksvolle Visitenkarte der Sicherheitsbranche abgegeben. Bundesinnenminister Otto Schily, Schirmherr der „Security 2000“, sprach von einer Messe mit klarem Profil und kompletter Abbildung der Branche. Die Feststellung unseres Autors: Die Branche boomt, sagen die einen; nach zehn Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs stecke dieser Sektor in einer Krise, behaupten die anderen. Die Wahrheit liegt hier wohl einmal nicht in der Mitte. Aber Probleme sind unübersehbar.
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54. Jg. 2000, S. 833
Abstrakt: Mit Erfolg gekrönte, komplexe kriminalpolizeiliche Ermittlungen und Auswertungen („drug intelligence“) werden in Zukunft je länger je weniger darum herum kommen, geeignete angepasste neue „Werkzeuge“ zu entwickeln und praktisch einzusetzen. Um die Organisierte Kriminalität im Drogenbereich noch wirkungsvoller bekämpfen zu können, wird es zwingend, die bisherigen eher auf Personen bezogenen Ermittlungen mit den forensischen Resultaten der Drogen selber zu verknüpfen. Doch dazu müssen entsprechende einfache „Werkzeuge“ (u.a. Datenbanken) geschaffen und die dazugehörenden Prozesse entwickelt werden. Anhand eines auf Ecstasy Tabletten basierenden Projektes wird das Potential und der mögliche Nutzen eines solchen Werkzeuges für die „drug intelligence“ vorgestellt.
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