54. Jg. 2000, S. 578
Abstrakt: Mit der Einfügung eines § 10a in das BtMG wurde eine rechtliche Grundlage für die Einrichtung sogenannter Drogenkonsumräume geschaffen, eine aus gesundheitspolitischer wie ordnungspolitischer und damit polizeilicher Sicht unterschiedlich aufgenommene Maßnahme. Im folgenden Beitrag werden die Pro- und Contra-Argumente gegenübergestellt und die Gesetzesänderung sodann unter polizeifachlichen Aspekten gewertet.
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54. Jg. 2000, S. 584
Rechtsprechung: BFH vom 25.07.2000 - VII B 28/99 -
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54. Jg. 2000, S. 585
Abstrakt: Bevölkerungsumfragen gelten als ein „neues“ Instrumentarium der Kriminologie, um repräsentative Aussagen über das Viktimisierungsvorkommen in der Bevölkerung zu gewinnen. Doch die Anfänge dieser Forschung reichen viel weiter zurück und haben mit der Kriminologie selbst nichts zu tun. In dem Beitrag wird dargestellt, wie die amerikanische Besatzungsmacht 1943 in Sizilien die erste Umfrage mit Viktimisierungsfragen durchführte und warum sich daraus – trotz hoher methodischer Standards – keine Forschungstradition entwickelte.
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54. Jg. 2000, S. 587
Abstrakt: „Stalking“ ist ein Begriff aus der englischen Jägersprache und bedeutet „anpirschen“, der „stalker“ ist der „Pirschjäger“. In den USA, Kanada und England ist Stalking aber auch ein Straftatbestand, nämlich das zwanghafte Verfolgen und Belästigen einer anderen Person, oft über lange Zeit hinweg. In der deutschen Sprache gibt es keinen entsprechenden Begriff für dieses Verhalten und das deutsche Strafrecht kennt kein diesbezügliches Verbot. Der folgende Beitrag umreißt das in Deutschland noch wenig beackterte Problemfeld.
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54. Jg. 2000, S. 590
Abstrakt: Tschechien ist ein bevorzugter Ruheraum für russische Kriminelle. Zwar werden hier auch noch kriminelle Aktivitäten entfaltet, aber mittlerweile ohne die brutale mörderische Barbarei vergangener Tage, wie sie Verbrecherorganisationen in ihrer russischen Heimat noch pflegen. Der Autor des folgenden Beitrags, Mitarbeiter der ARD in Frankfurt am Main und Prag, schildert das eigenartige Szenario und entwirft das Lagebild einer ganz speziellen Art „kultivierter“ Kriminalität.
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54. Jg. 2000, S. 595
Abstrakt: „Es steht nicht gut mit der Kriminalistik“, diese Feststellung traf die KRIMINALISTIK schon 1997 anlässlich einer Veröffentlichung von Schmelz zur Problematisierung der Kriminalistik im System der Kriminalwissenschaften. Seitdem hat sich der Stellenwert der Kriminalistik in der Polizei und hier insbesondere in der polizeilichen Fachhochschulausbildung eher negativ entwickelt. Es bestehen Tendenzen, die Kriminalistik mit der Einsatzlehre zu einer sogenannten operativen Handlungslehre zu verschmelzen. In diesem Zusammenhang ist aus der Polizei zu hören, dass die Gesamtheit polizeilichen Handelns sowieso Einsatzhandeln sei und sich deshalb eine eigenständige Kriminalistik erübrige.
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54. Jg. 2000, S. 597
Rechtsprechung: BGH vom 18.01.2000 - 5 StR 1 StR 589/99 -
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54. Jg. 2000, S. 599
Abstrakt: Von der (Kriminal-)Polizei werden zur Entscheidungsvorbereitung zunehmend Kriminalitätsanalysen durchgeführt. Das gilt sowohl für eher regionale Problemstellungen als auch für mehr universelle Bereiche wie etwa die Organisierte Kriminalität. Immer werden an den Umgang mit Daten hohe Anforderungen gestellt. Im folgenden Aufsatz wird vor dem Hintergrund einer vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen durchgeführten Untersuchung zur organisierten KFZ-Verschiebung das Untersuchungsinstrument „Inhaltsanalyse“ (Intelligence Analysis) in seinen Grundideen und Abläufen beschrieben.
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54. Jg. 2000, S. 607
Abstrakt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. Dezember 1998 zum Einsatz des Polygraphen (1 StR 156/98 – LG Mannheim) wurde die Diskussion über den Einsatz des sogenannten „Lügendetektors“ in der Öffentlichkeit und in den Institutionen der Rechtspflege erneut aufgenommen. Das Urteil wurde vielerorts pauschal dahingehend interpretiert, dass der Polygraphietest zur Verwendung im Strafverfahren ungeeignet sei. Bei genauerer Betrachtung der Urteilsbegründung wird jedoch deutlich, dass nunmehr Möglichkeiten des Einsatzes eröffnet werden, die bisher nicht gegeben waren.
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54. Jg. 2000, S. 613
Abstrakt: Der Wunsch, eine Schusswaffe zu besitzen, ist wahrscheinlich so alt wie diese Waffen selbst. Dabei kann dieser Wunsch auf ganz unterschiedliche Motive zurückgehen. Indessen sind Erwerb und Besitz von „scharfen“ Waffen durch Gesetze und Verordnungen stark eingeschränkt, ein Umstand, der Tüftler immer wieder zum Eigenbau insbesondere von Faustfeuerwaffen herausfordert. Mit diesem Beitrag werden drei Suizide vorgestellt, die mit umgebauten Waffen begangen wurden. Darüber hinaus werden Tips zur kriminalistischen Sachbearbeitung ähnlicher Fälle gegeben.
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54. Jg. 2000, S. 616
Rechtsprechung: VGH Baden-Württemberg vom 15.11.1999 - 1 S 1315/98 -
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54. Jg. 2000, S. 617
Abstrakt: Der mit dem folgenden Beitrag vorgestellte Fall bezieht seine besondere Attraktivität aus dem Umstand, dass nach der Obduktion der aufgefundenen Leiche eigentlich kein vernünftiger Zweifel an einem Suizid blieb. Die weitere hartnäckige und gekonnte Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei führte indessen zur Aufklärung eines Mordgeschehens und zur Verurteilung des Täters.
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54. Jg. 2000, S. 620
Rechtsprechung: VGH Baden-Württemberg vom 27.09.1999 - 1 S 1781/98 -
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54. Jg. 2000, S. 621
Abstrakt: „Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse“ kommentierte ein hoher Gewerkschaftsfunktionär spezielle Formen polizeilicher Eigensicherung in den USA. Unabwendbares Schicksal unzurei-hender Ausrüstung und mangelhafte Ausbildung waren auch Antworten von Experten und solchen, die es sein wollten. Der folgende Aufsatz betrachtet das Geschehen unter den Aspekten von Ausrüstung und Ausbildung der Polizei sowie der geforderten Verschärfung des Waffengesetzes.
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54. Jg. 2000, S. 625
Abstrakt: Eine Information (lat. eigentl. Gestaltung, Bildung) ist eine Nachricht, Mitteilung, Auskunft oder auch eine Belehrung; kurzum: eine formulierte Unterrichtung. Das Kriminalistik Lexikon definiert sie als „zielorientiert ausgewertete und aufbereitete Nachricht für einen bestimmten Empfängerkreis“ und die Polizei-Dienst-Vorschrift 100 verzichtet zwar auf eine Definition, schreibt aber vor, dass „das zielorientierte Erheben, Sammeln, Bewerten und Steuern von Informationen“ sicherzustellen sei. Im Bewerten und Steuern liegt aber gerade ein kompliziertes bürokratisches Problem, das sich vielfach als Massenproblem erweist. Der folgende Beitrag beschreibt den Versuch, den Tücken dieses Sujets auf die Spur zu kommen und – wo nötig – Abhilfen vorzuschlagen.
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54. Jg. 2000, S. 629
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