54. Jg. 2000, S. 520
Rechtsprechung: BGH vom 08.03.2000 - 3 StR 67/00 -
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54. Jg. 2000, S. 521
Abstrakt: In seiner Artikelserie zur Polizeiforschung (KRIMINALISTIK Hefte 4 - 6/00) hat H.-J. Schneider hervorgehoben, dass man ohne internationale Vergleiche die Legalität und die Effektivität der eigenen Polizei nicht beurteilen kann. Ausländische Polizeiforscher sähen die Probleme oft schärfer und klarer als die inländischen, die in ihrer eigenen Sozialstruktur gefangen sind. Intern bestehe auch die Tendenz zu der Annahme, die Dinge seien so, wie sie nicht besser sein könnten. Der folgende Beitrag zeichnet eine Polizeiphilosophie aus ungarischer Perspektive, die auch für deutsche Augen interessante Aspekte aufzeigt.
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54. Jg. 2000, S. 529
Abstrakt: In einer persönlichen Anmerkung an die Redaktion stellt der Autor des folgenden Beitrags fest, dass es gut wäre, wenn sich die Polizei ein wenig von der im Artikel dargestellten Sensibilität und Denkweise erhalten würde. Manche wirklich unsinnige Maßnahme vermeintlicher Gefahrenabwehr und auch der Zwangsmittelanwendung würde dann wohl unterbleiben. Auch würden sich die Umgangsformen mit dieser speziellen „Zielgruppe“ wahrscheinlich verändern. Ein insgesamt schwieriges Problem, das sicher lohnt diskutiert zu werden.
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54. Jg. 2000, S. 533
Abstrakt: Mit dem folgenden Beitrag wird die Vorgehensweise der Organisationseinheit „Operative Fallanalyse (OFA)“ des Bundeskriminalamts bei der Anwendung moderner fallanalytischer Verfahren und die sie tragenden Prinzipien und denkbaren Nutzeffekte vorgestellt. Vor dem Hintergrund des Beratungskonzepts der OFA wird auch der Unterschied einer operativen Fallanalyse zum sogenannten „Profiling“ deutlich.
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54. Jg. 2000, S. 543
Abstrakt: Zweiundzwanzig Lebensjahre, mit Raub, räuberischer Erpressung und Geiselnahmen finanziert, ermöglichten drei im Laufe der Zeit betagt gewordenen Schwerkriminellen ein Leben in Luxus und relativer Zufriedenheit. Der Erfahrungssatz „Verbrechen lohnt sich nicht“ schien in sein genaues Gegenteil verkehrt zu sein. Dann unterlief ihnen ein folgenschwerer Fehler, der doch noch bewirkte, dass eines der erfolgreichsten Verbrechertrios der deutschen Kriminalgeschichte dingfest gemacht werden konnte.
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54. Jg. 2000, S. 547
Abstrakt: Fälle, bei denen es im Kern um einen Sachbeweis geht, bei denen aber die Möglichkeit eines gerichtlichen Augenscheins nicht besteht, sind generell gekennzeichnet von Streitgegenständen hinsichtlich der gutachterlichen Untersuchungsmethoden und der Treffsicherheit der Ergebnisse. Erschwerend kommt hinzu, dass vom gerichtsmedizinischen Sachverständigen regelmäßig Ergebnisse erwartet werden, die zunächst die weiteren Ermittlungen, dann aber auch den gesamten Prozess der Wahrheitsfindung fördern können. Inwieweit solche Erwartungen beim Kindesmissbrauch realistisch sind, wird im folgenden Beitrag erörtert.
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54. Jg. 2000, S. 551
Rechtsprechung: OVG NRW vom 18.01.2000 - 5 B 1956/99 -
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54. Jg. 2000, S. 552
Abstrakt: Der Autor des folgenden Beitrags hat bei der Vorbereitung einer Buchveröffentlichung zum Thema „Abweichendes Verhalten im Wissenschaftszusammenhang“ eine Reihe von Fachzeitschriften durchgesehen und dabei gefunden, dass „abweichendes Verhalten“ im wissenschaftlichen Kontext ein eher spärliches Interesse findet. Das hat seine Neugier darauf geweckt, ob auch in anderen Sektionen (u. a. der Kriminalistik) eine wissenschaftstheoretische Fundierung der jeweiligen Arbeit vernachlässigt wird.
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54. Jg. 2000, S. 556
Abstrakt: Am 28. September 1999 beschloss der rheinland-pfälzische Innenminister Walter Zuber (SPD), seine Polizeibeamten mit Deforma-tionsgeschossen des Typs Action 1 der Firma Dynamit Nobel auszurüsten. Er beendete mit der Einführung dieser Munition im Kaliber 9 x 19 mm eine mittlerweile 23 Jahre lang in den Landesinnenministerien geführte Kontroverse. Bereits seit Mitte der 70er Jahre fordern Polizisten, Munitionshersteller, Mediziner und Ballistiker, Polizeibeamte mit einer besser geeigneten Bewaffnung auszustatten. Nahezu einstimmig kamen alle Gutachter dabei zu dem Ergebnis, dass die sogenannten Deformationsgeschosse gegenüber den bisher verwendeten Vollmantelrundkopfprojektilen viele Vorteile bieten.
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54. Jg. 2000, S. 561
Rechtsprechung: OLG Karlsruhe vom 03.12.1999 - 7 U 113/97 -
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54. Jg. 2000, S. 562
Abstrakt: Der Psychiatrisch-Psychologische Dienst (PPD) des Justizvollzugs im Kanton Zürich ist ein forensisches Fachzentrum, das in pragmatischer Weise vielfältige Dienstleistungen im Rahmen der Justiz darstellt. Eine solche interdisziplinäre Einbettung der Psychiatrie in die Justiz ermöglicht die Umsetzung praktischer, lösungsorientierter Konzepte in neuer Qualität. Neben der psychiatrischen Grundversorgung gehören deliktpräventive Therapien und flächendeckende Risikobeurteilungen zu den Hauptaufgaben des PPD. Mit der Optimierung dieser Anwendungsbereiche psychiatrischer Kompetenz im Rahmen der Justiz ist ein hohes, erfolgversprechendes Potenzial verbunden, das vielerorts nur unzureichend genutzt wird. Verantwortungsübernahme über die Zeit der Inhaftierung eines Täters hinaus, Differenzierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit sind die Leitideen für einen zukunftsweisenden Strafvollzug. Eine moderne Justizpsychiatrie vermag hier wertvolle Beiträge zu leisten.
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