53. Jg. 1999, S. 778
Abstrakt: Parallel zur Wirtschaft zeigen sich auch bei der Organisierten Kriminalität zunehmende Globalisierungstendenzen. Dem kann nur im Rahmen eines internationalen Zusammenwirkens der jeweiligen Sicherheitseinrichtungen nachhaltig begegnet werden. Dabei gilt die Einrichtung von Europol, die maßgeblich auf die Initiative des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Kohl am 28./29. Juni 1991 im Europäischen Rat zurückgeht, als „sicherheitspolitischer Quantensprung“. Diesem hohen Anspruch wird Europol allerdings erst dann gerecht werden, wenn nicht nur die volle Arbeitsfähigkeit dieser Institution hergestellt ist, sondern insbesondere auch die Möglichkeiten der Intelligence-Arbeit - beispielsweise unter Einbeziehung der Kriminaltechnik im Drogenbereich - ausgeschöpft werden.
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53. Jg. 1999, S. 783
Rechtsprechung: OLG Düsseldorf vom 29.07.1999 - 5 Ss 291/98 -
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53. Jg. 1999, S. 784
Abstrakt: Absprachen (Verständigung) im Strafverfahren werden gelegentlich mit dem Odium unlauterer „Kungelei“ behaftet. Vor allem aber wird darauf verwiesen, dass das deutsche Strafprozessrecht ein „Aushandeln“ von Schuld und Strafe im Sinne des amerikanischen „plea bargaining“ nicht kenne. Die Befürworter einer solchen Verfahrensweise sind indessen der Ansicht, dass das deutsche Strafprozessrecht eine Verständigung über Verfahrensergebnisse zwar nicht vorsehe, sie aber auch nicht verbiete. Der folgende Beitrag setzt sich mit dem Problem aus der Sicht der Staatsanwaltschaft auseinander.
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53. Jg. 1999, S. 788
Abstrakt: Die Europäische Kommission sieht die Eindämmung der Geldwäsche als eine essentielle Vorbedingung für den erweiterten internationalen Handel und eine Liberalisierung des Finanzmarktes an. Im Juli 1999 hat sie einen Vorschlag zur Änderung ihrer Geldwäscherichtlinie vorgelegt. Damit soll ein „zuverlässiger regulatorischer und überwachender Rahmen“ geschaffen werden, der gewährleistet, dass die Liberalisierung und Freizügigkeit des Kapitalverkehrs nicht für unerwünschte Zwecke gebraucht wird. Der folgende Artikel stellt die Einzelheiten des Vorhabens dar.
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53. Jg. 1999, S. 795
Abstrakt: Die ursprüngliche Kronzeugenregelung bei terroristischen Gewalttaten aus dem Jahre 1989 wurde durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz 1994 auf Täter oder Teilnehmer einer Straftat nach § 129 StGB ausgedehnt. Ziel war damit, den Fortbestand einer kriminellen Organisation oder zumindest die Begehung der von ihr drohenden Straftaten zu verhindern. Die Geltungsdauer der Regelung war zunächst bis zum 31. 12. 1992 befristet, wurde dann aber durch Gesetz vom 16. 2. 1993 bis zum 31. 12. 1995 und durch Gesetz vom 19. 1. 1996 noch einmal bis zum 31. 12. 1999 verlängert.
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53. Jg. 1999, S. 797
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53. Jg. 1999, S. 805
Abstrakt: Vor dem Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft - DPolG - hat deren Vorsitzender Gerhard Vogler den Innenministern und -senatoren vorgeworfen, sicherheitspolitische Versäumnisse per Polizeilicher Kriminalstatistik noch als Erfolg zu „verkaufen“. Mit Zahlen werde die Bevölkerung getäuscht. In Wirklichkeit sei nämlich die angeblich positive Kriminalitätsentwicklung der letzten Jahre vor allem darauf zurückzuführen, daß der Polizei immer weniger Straftaten bekannt würden. Im folgenden Beitrag geht der Autor einigen Gründen dafür nach und vermutet sogar aufgrund typischer Merkmale, daß das Dunkelfeld wahrscheinlich die administrable Ordnung im Hellfeld erleichtert und deshalb eine gar nicht so unwillkommene Dimension darstellt.
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53. Jg. 1999, S. 811
Abstrakt: Ausgehend von der Überlegung, dass das gestohlene Kraftfahrzeug das gängigste Tatmittel gerade der professionellen Kriminalität ist, untersucht der Autor des folgenden Beitrags den Gesamtkomplex „gestohlenes Kraftfahrzeug“ und den dadurch tatsächlich verursachten Schaden. Eine logische Reaktion auf das Phänomen wäre der Einsatz von Systemen, die auf terrestrischer Basis oder mit Telematik-Komponenten in Verbindung mit Satellitennavigation arbeiten und eine automatische Erkennung und Meldung des Diebstahls eines Fahrzeuges bei gleichzeitiger Lokalisierung des Standorts ermöglichen.
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53. Jg. 1999, S. 813
Rechtsprechung: BGH vom 10.03.1999 - 1 StR 665/98 -
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53. Jg. 1999, S. 814
Abstrakt: In seinem Buch „Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren“, S. 7, merkt der renommierte Strafverteidiger Steffen Stern an, daß Täterprofile „als Ermittlungsgrundlage alles andere als unbedenklich“ seien. Der Relevanz solcher Vorbehalte soll durch den folgenden Beitrag, einer von Priv.Dozent Dr. Lorenz Schulz und Dr. Michael Soiné betreuten Arbeit für das kriminalistisch/strafprozessuale Seminar „Verdachtsstrategien“ der Johann Wolfgang Goethe- Universität Frankfurt am Main, nachgegangen werden.
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53. Jg. 1999, S. 820
Rechtsprechung: BGH vom 01.07.1999 - 3 StR 206/99 -
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53. Jg. 1999, S. 821
Abstrakt: Dir kürzlich in Deutschland durchgeführte 5. Internationale Analyti-kertagung 1 ist dem Thema „Standortbestimmung und Perspektiven kriminalpolizeilicher Auswertung“ gewidmet gewesen. Endlich sind dabei auch Entwicklungen aufgegriffen worden, die in den Vereinigten Staaten und ansatzweise auch in einigen europäischen Ländern inzwischen auf reges polizeiliches Interesse stoßen. Unter dem Schlagwort "crime mapping" werden vor allem in den USA intensiv die verbesserten Möglichkeiten zur Analyse des örtlichen Kriminalitätsgeschehens diskutiert und die Erfahrungen aus der polizeilichen Praxis mit diesem computergestützten Arbeitsmittel ausgetauscht 2 . Offenkundig wird dabei eine breite Palette von Einsatzmöglichkeiten für crime- mapping mit dem Effekt neuer Impulse für eine ganze Reihe von Kernbereichen polizeilichen Handelns.
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53. Jg. 1999, S. 824
Abstrakt: Unter dem Begriff „Operative Fallanalyse“ werden in Deutschland verschiedene kriminalistische und kriminologische Arbeitsmethoden zusammengefaßt, die vor allem bei der Aufklärung von besonders schwerwiegenden Gewaltdelikten ö wie Tötung, Sexualmord, Vergewaltigung, erpresserischer Menschenraub und Erpressung ö eingesetzt werden. Das Recherchewerkzeug ViCLAS (Violent Linkage Analysis System) ist Bestandteil dieses Pakets moderner Ermittlungsmethoden bei der deutschen Polizei.
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53. Jg. 1999, S. 826
Rechtsprechung: BGH vom 14.04.1999 - 3 StR 22/99 -
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53. Jg. 1999, S. 827
Abstrakt: Seit Schwinds „Kriminalitätsatlas Bochum“ aus dem Jahre 1978 kennen wir die wesentlichen kriminalitätsbegünstigenden (kriminogenen) Faktoren. Sie wurden neuerdings durch kriminologische Regionalanalysen in zahlreichen Städten der Bundesrepublik Deutschland immer erneut bestätigt. Sie dürfen damit als konstant und ohne weitere Untersuchungen übernehmbar gelten. Das könnte indessen bei Problemfaktoren wie Opfererfahrungen, Kriminalitätsfurcht, Anzeigeverhalten usw. ganz anders sein. Ohne detaillierte Analysen wird man da nicht auskommen und ob auch insoweit konstante (oder doch weitgehend ähnliche) Verhältnisse in ganz unterschiedlichen Regionen bestehen, können nur vergleichende Untersuchungen verdeutlichen.
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53. Jg. 1999, S. 833
Abstrakt: Die Bekämpfung von Ausweis- und Visumsfälschungen ist Teamarbeit; nicht nur innerhalb der verschiedenen Fachstellen, sondern auch in der Verfolgung gemeinsamer Interessen. Es geht dabei nicht darum, wer bessere Statistikzahlen und höhere Trefferquoten vorzuweisen hat. Entscheidend ist, dass alle Spezialisten möglichst Informationsgleichstand haben; hinsichtlich der Bedrohungslage, wie auch der eigenen Möglichkeiten und Grenzen. Notwendig hierfür ist eine gemeinsame Strategie bei der Schulung, sowohl des Kontrollpersonals an der Front als auch bei der Ausbildung forensischer Spezialisten im Labor, aber auch eine gemeinsame Strategie bei der Verwendung leistungsfähiger technischer Hilfsmittel und letztlich auch beim Informationsaustausch über aktuelle Erkenntnisse aus der praktischen Alltagsarbeit. Sodann gilt es, diese Erfahrungen in die Präventionsarbeit einzubringen, nicht zuletzt bei der Gestaltung neuer, noch sicherer Ausweise. Solange es echte Ausweise in schlechter Qualität gibt, wird es auch falsche Ausweise geben.
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53. Jg. 1999, S. 843
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