53. Jg. 1999, S. 434
Abstrakt: Es bedarf eigentlich keiner Diskussion, daß jede Organisation ein Organisationsziel haben muß und es Aufgabe der Leitung einer Organisation ist, dieses Ziel zu realisieren. So liegt es auf der Hand, daß die Art und Weise, wie die Organisation die Effizienz ihrer Akteure erreicht und gewährleistet, durch die gewählte Organisationsform realisiert werden muß. Der Autor des folgenden Beitrags geht nun der bedeutsamen Frage nach, ob die bereits vollzogenen oder geplanten Organisationsmodelle der deutschen Polizeien dem generell erklärten Ziel, die Verbrechensbekämpfung zu optimieren, gerecht werden.
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53. Jg. 1999, S. 439
Rechtsprechung: BayOblG vom 12.08.1998 - 5 St RR 122/98 -
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53. Jg. 1999, S. 440
Abstrakt: Zum Abschluß der Justizministerkonferenz Anfang Juni d.J. forderten einige Teilnehmer Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für einen elektronisch überwachten Hausarrest zu schaffen. Vor allem Hamburg und Baden-Württemberg zeigten sich an Modellversuchen interessiert während Sachsen sich strikt gegen die Einführung der Fußfessel aussprach. Im folgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, unter welchen Umständen es möglich ist, elektronisch überwachten Hausarrest zu erproben und ob die Einführung einer solchen Vollzugsmethode kriminalpolitisch sinnvoll und verfassungsrechtlich legitim ist.
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53. Jg. 1999, S. 446
Rechtsprechung: OLG Hamm vom 01.12.1998 - 2 Ss 1356/98 -
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53. Jg. 1999, S. 447
Abstrakt: Erstmals für das Jahr 1991 wurde vom BKA ein "Lagebild Organisierte Kriminalität für die Bundesrepublik Deutschland" erstellt. Im Laufe der Jahre stellte sich aber heraus, daß es vor allem im Bereich der qualitativen Lagedarstellung erhebliche Defizite gab und daß dieses Lagebild, wie BKA-Vizepräsident Falk es formuliert hat, "die originär polizeilichen Informationsbedürfnisse nur sehr eingeschränkt abdeckte". Damit begann die sukzessive Umwandlung des "Lagebildes" in einen "Lageprozeß Organisierte Kriminalität in Deutschland", dessen Strukturen und Inhalte in diesem Beitrag beschrieben werden.
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53. Jg. 1999, S. 453
Abstrakt: Zeugen sollen in einem Prozeß, der gegen einen anderen geführt wird, ihre persönlichen Wahrnehmungen bekunden. Das kann - wie die Dinge sich entwickelt haben - eine höchst lästige und sogar leidvolle Bürgerpflicht sein. Zur Verbesserung der Zeugenpositionen sind durch das Zeugenschutzgesetz vom 30. April 1998 Video-Vernehmungen zugelassen worden. Der folgende Beitrag erläutert die strafprozessualen Regelungen und gibt Tips für deren praktische Handhabung.
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53. Jg. 1999, S. 457
Abstrakt: Im Zuge der Einrichtung der Strategischen Kriminalitätsanalyse (SKA) wurde im Oktober 1997 im BKA eine Analyseeinheit ins Leben gerufen, die als Pilotprojekt die Einführung des Euro auf mögliche Kriminalität untersuchen sollte. Neben der Durchführung des Pilotprojektes war auch die Erarbeitung der Arbeitsmethode Projektmanagement zu leisten. Unter diesen Vorzeichen wird im folgenden Beitrag die methodische Vorgehensweise bei der Planung und der Durchführung des Projektes: "Kriminalität und kriminogene Faktoren bei der Einführung des Euro" beschrieben. Insbesondere werden dabei aufgetretene Probleme, typische Fehler und wesentliche Erfolgsfaktoren herausgestellt.
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53. Jg. 1999, S. 463
Abstrakt: Das Kriminalistik Lexikon definiert kriminalpolizeiliche Auswertung als "systematische Überprüfung der Informationsträger des kriminalpolizeilichen Meldedienstes zur Aufdeckung von Zusammenhängen in Tatausführung oder bei Tätermerkmalen". Neben diese klassische (operative) Auswertung sind Bedürfnisse nach fallübergreifenden Analysen und Auswertungsprojekten (Intelligence-Projekte) getreten, die eine andersartige Auswertungsmethodik und -technik erfordern. Bei der Suche nach dem "richtigen" Weg können Vergleiche mit den in anderen Ländern unterschiedlichen Entwicklungen wertvolle Einblicke erbringen und damit wesentliche Hilfen für das eigene System leisten.
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| Autor/en: |
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53. Jg. 1999, S. 469
Rechtsprechung: BayVGH vom 18.02.1999 - 24 Cs 98.3198 -
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53. Jg. 1999, S. 470
Abstrakt: Nachdem im ersten Teil dieses Aufsatzes eine Einführung in die Unfallkriminalistik gegeben wurde, folgt in diesem zweiten Teil die Abhandlung des räumlich-zeitlichen Unfallablaufs und seiner einzelnen Phasen sowie die Betrachtung der Kernfragen eines Strafverfahrens in Verkehrsunfallsachen.
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| Autor/en: |
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53. Jg. 1999, S. 476
Rechtsprechung: BGH vom 08.10.1998 - 1 StR 356/98 -
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53. Jg. 1999, S. 477
Abstrakt: Im folgenden Artikel werden die Ermittlungsabläufe bei einem spektakulären, gleichwohl "klassischen" Fall eines Raubüberfalls auf einen Geldtransporter beschrieben. Der Beitrag liefert ein eindrucksvolles Beispiel für eine spezielle Art kriminalistischer Verdachtsschöpfung und Hypothesenbildung als Basis für darauf aufbauende Ermittlungsschritte. Er zeigt darüber hinaus, wie Kombinationsvermögen und Beharrlichkeit zum Erfolg führen.
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| Autor/en: |
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53. Jg. 1999, S. 481
Rechtsprechung: BGH vom 13.01.1999 - StB 14/98 -
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53. Jg. 1999, S. 483
Abstrakt: Dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit kommt im demokratischen Staatswesen ein besonderer Rang zu. Das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, gilt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewußten Bürgers. Mit diesem herausragenden Stellenwert des Art. 8 GG läßt sich jedoch nicht vereinbaren, daß das Versammlungsgesetz wesentliche Aspekte nicht oder nur ansatzweise regelt und die Befugnisnormen für das hoheitliche Einschreiten häufig allein durch Auslegung gewonnen werden müssen. Nachfolgend wird diese kritische Betrachtung des legislatorischen Wirkens am Beispiel von Eingriffsmaßnahmen im Versammlungsvorfeld belegt.
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53. Jg. 1999, S. 489
Abstrakt: Die Kriminalstatistik gibt, was die tatsächliche Bedrohung betrifft, wohl Aufschluß über Tendenzen der Entwicklung. Ein Spiegel der Realität ist sie indessen nicht. Gerade im Bereich des deliktübergreifenden Geschehens, der also nicht bloß das Individuum, sondern über die Wirtschaft und Verwaltung hinaus die Gesellschaft bedrohenden Kriminalität, gibt sie wenig Auskunft. Gleichwohl muß und darf von einer eher stabilen Bedrohungslage gesprochen werden, auch wenn gerade angesichts steigender Multikulturalität die Gewaltkriminalität eine neue Dimension erhält.
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53. Jg. 1999, S. 495
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