53. Jg. 1999, S. 362
Abstrakt: Aus dem Sicherheitszweck des Staates folgt die Gewährleistung der öffentlichen (inneren) Sicherheit als eine originäre Staatsauf-gabe, hat Pitschas in KRIMINALISTIK 3/99, S. 154, festgestellt. Deshalb hat selbst der "schlanke" Staat eine Gewährleistungs- und Infrastrukturverantwortung dafür zu übernehmen, daß die öffent-liche Sicherheit und Ordnung gewahrt werden, der einzelne vor Kriminalität und Gewalt geschützt wird und seine Unternehmungen sich in Freiheit entfalten können. Doch verbürgt das Verfassungsversprechen, Freiheit in Sicherheit entfalten zu dürfen, nicht schon einen definitiven Aufgabenvorbehalt zugunsten des hoheitlich handelnden und verantwortlichen Staates. Daß aber insoweit überschaubare Regeln gesetzt werden, dafür plädiert der Autor des folgenden Beitrags.
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53. Jg. 1999, S. 366
Abstrakt: Durch das DNA-IdFG vom 7. September 1998 wurde die Strafprozeßordnung geändert und Regelungen bezüglich Verurteilter und sonstige Verwendungsregelungen getroffen (vgl. Kriminalistik 5/99, S. 326). Schon bald traten bei der Anwendung des Gesetzes Probleme auf, die eine alsbaldige Nachbesserung erforderlich machten. Die nachfolgend vorgestellten Änderungen sind inzwischen in Kraft getreten.
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53. Jg. 1999, S. 367
Abstrakt: Was tun mit gefährlichen Sexualstraftätern? Diese Frage bewegt - vor allem nach spektakulären Vorfällen - immer wieder Öffentlichkeit, Polizei und Justizpraxis. Die hier vorgestellte Studie der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden liefert Fakten zur Rückfälligkeit und zu kriminellen Karrieren von Sexualstraftätern anhand ausgewählter Stichproben. Sie ist ein Beitrag zur Versachlichung der Diskussion und zeigt, daß es auf scheinbar einfache Fragen nicht immer einfache Antworten gibt.
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53. Jg. 1999, S. 374
Abstrakt: Eine Nachuntersuchung ehemaliger jugendlicher Vielfachtäter in Hamburg ergab, daß ca. 50 Prozent einer Ausgangsgruppe nach fast zwanzig Jahren noch kriminell auffällig sind. Die genauere Analyse nach Quantität und Qualität der Delikte zeigt von durchschnittlich 88 Straftaten pro Person, daß 27 davon als schwer einzustufen waren. Entsprechend schwerwiegend waren - entgegen landläufiger Meinung zur Hamburger Richterpraxis - auch die richterlichen Entscheidungen.
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53. Jg. 1999, S. 379
Abstrakt: Noch nicht immer, aber immer häufiger stellt sich im Zusammenhang mit neuen Kriminalitätsphänomenen die Frage: Wie hätten Strafverfolgungsbehörden agieren können, wenn sie Informationen über die Entwicklung besessen hätten, die von den Straftätern für ihre Zwecke ausgenutzt wurden und zu Veränderungen in der Kriminalitätslage geführt haben, und die sie nun ein weiteres Mal zur Reaktion drängt? Mit der Einrichtung der "Strategischen Kriminalitätsanalyse" (SKA) im Bundeskriminalamt wurde diese Fragestellung aufgegriffen. Der Fachbereich soll mit modernen Methoden die strategische Ebene polizeilicher Analysearbeit abbilden. In dem folgenden Artikel werden die Position und die Perspektive der SKA vorgestellt und ihre Arbeitsweise beschrieben.
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53. Jg. 1999, S. 385
Abstrakt: Die Entwicklung der Kriminalität in den letzten Jahrzehnten hat die mit der Verbrechensbekämpfung befaßten Organisationen zu permanenten Anpassungen gezwungen, um effektiv i.S. ihrer Aufgabenstellung zu bleiben. Nicht überall scheinen die Anpassungsprozesse indessen erfolgreich verlaufen zu sein. Jedenfalls werden erhebliche Defizite bei Konzeption, Bewertung und Evaluierung einzelner Konzepte ausgemacht. Auch scheinen in weiten Bereichen Intuition und Alltagstheorien eher handlungssteuernd gewesen zu sein als sachlich fundierte Aufgabenbündelungen. BKA und Fachhochschule der Polizei in Sachsen-Anhalt haben jetzt eine Projektzusammenarbeit vereinbart, die in der ersten Euphorie bereits als "Markstein der nationalen Polizeikooperation" bezeichnet wurde. Der folgende Bericht über die projekteinführende Fachtagung in Aschersleben stellt Einzelheiten vor.
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53. Jg. 1999, S. 390
Rechtsprechung: KG vom 16.07.1998 - 1 Ss 308/97 -
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53. Jg. 1999, S. 391
Abstrakt: Die Lebenswelt oder das "Milieu" der Prostitution bildet ein eigenartiges subkulturelles Sozialsystem mit speziellen hierarchischen Strukturen und milieutypischen Straftaten. Rangfolgen und Einflußgebiete werden meist mit Gewalt bis hin zu Körperverletzungen und Tötungsdelikten "festgelegt". Der folgende Artikel gibt einen Einblick in ein solches Milieu und vermittelt einen Eindruck, wie es seine Prägungen bis in die Hauptverhandlung hinein wirken läßt.
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53. Jg. 1999, S. 397
Abstrakt: In Kriminalistik 6/98, S. 421-428, wurden die Ergebnisse einer Untersuchung der baden-württembergischen Hochschule für Polizei zu Theorie und Praxis der Gegenüberstellung vorgestellt. Im Ergebnis hatte sich dabei herausgestellt, daß die polizeiliche Praxis in gravierender Weise von wichtigen Grundsätzen der Kriminalistik abweicht und neuere Entwicklungen in Forschung, Lehre und Rechtsprechung weitgehend ignoriert. Der folgende Aufsatz macht erneut deutlich, daß das tradierte Verfahren der Wahlgegenüberstellung schnellstens zugunsten eines besseren sequentiellen Verfahrens geändert werden muß.
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| Autor/en: |
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| Stichwort(e): |
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53. Jg. 1999, S. 401
Rechtsprechung: OLG Düsseldorf vom 10.03.1998 - 2 Ss 364/97 -
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53. Jg. 1999, S. 402
Abstrakt: Als Verkehrsunfall definiert das Polizei-Lexikon ein "plötzlich eintretendes Schadensereignis im Verkehr, das - je nach Zweckbestimmung - unterschiedlich zu definieren ist". Hauptziel der polizeilichen Bearbeitung von Verkehrsunfällen ist die Feststellung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, deren Verfolgung zu den Aufgaben der Polizei gehört. Die Ergebnisse können aber auch für die zivilrechtliche Schadensabwicklung von entscheidender Bedeutung sein. Wichtig ist in jedem Falle die Feststellung später nicht mehr erhebbarer Fakten, insbesondere die Sicherung von Spuren am Unfallort durch Vermessen und Fertigen von Lichtbildern.
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| Autor/en: |
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| Stichwort(e): |
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53. Jg. 1999, S. 407
Abstrakt: Wie eine zeitnahe und bedarfsorientierte Fortbildung zum bzw. von Wirtschaftskriminalisten aussehen muß hatte eine Arbeitsgruppe aus Baden-Württemberg zu untersuchen. Dabei wurden durch eine umfangreiche Bedarfserhebung erstmals grundlegende Erkenntnisse gewonnen, die Planungssicherheit für weitere Fortbildungsmaßnahmen geben und Grundlage für ein kompaktes Lehr- und Lernprogramm zu diesem schwierigen kriminalistischen Spezialgebiet sein können.
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53. Jg. 1999, S. 411
Abstrakt: Es mangelt an einer international standardisierten Ausbildung von Experten, einer einheitlichen Nomenklatur und einer detailgenauen Befunderhebung durch den iedergelassenen Zahnarzt. Es bestehen derzeit aber auch gravierende Mängel hinsichtlich der P-M (post-mortem) Befunddokumentation. Fehlen bei der graphischen Darstellung wichtige Teilbeschreibungen wie Zahnwurzeln und deren Behandlungsfolgen, so kann die Bearbeitung einer polizeilichen Suchanzeige durch den Zahnarzt oft nicht zum gewünschten, aber eigentlich möglichen Erfolg führen. Dafür verantwortlich ist jedoch das unvollständig konzipierte, eine halbanatomische oder geometrische Darstellung des Zahnsystems aufweisende Formblatt. Darauf will dieser Beitrag hinweisen.
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53. Jg. 1999, S. 413
Rechtsprechung: BGH vom 23.04.1998 - 1 StR 180/98 -
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53. Jg. 1999, S. 415
Abstrakt: Im Oktober 1968 sagte der damalige Hamburger Innensenator vor dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages angesichts einer eklatanten Steigerung der Kriminalität, man müsse jetzt das Ziel vor Augen haben, das Risiko der Täter zu steigern, von der Polizei ergriffen zu werden. Symptomatisch für die Lage war der Fall Fabeyer, der vor allem Schwächen der Polizeiorganisation der Länder deutlich machte.
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53. Jg. 1999, S. 417
Rechtsprechung: BGH vom 11.11.1998 - 3 StR 181/98 -
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53. Jg. 1999, S. 419
Abstrakt: Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in der Schweiz keine stationären, speziell auf jugendliche Sexualstraftäter zugeschnittenen Behandlungsangebote. In der vorliegenden Arbeit wird aufgezeigt, welche Argumente für die Einrichtung einer solchen Therapiestation auch in der Schweiz sprechen. Am Beispiel einer Wohngruppe der Evangelischen Jugendhilfe der Graf-Recke-Stiftung in Düsseldorf wird das Funktionieren einer solchen Therapiestation kurz erläutert.
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