53. Jg. 1999, S. 218
Abstrakt: Die gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche sind - trotz mehrfacher "Nachbesserungen" - Stückwerk geblieben. Selbst naheliegende Überlegungen zur Aufnahme der Steuerhinterziehung in den Vortatenkatalog des Geldwäschestraftatbestandes haben rhetorische Straßenkämpfe in einem Potemkinschen Dorf der Rechtsdogmatik ausgelöst. Auf juristischen Schleich-wegen versucht man, sich vor wichtigen Fragen zu drücken: Ist der Anspruch auf Schutz durch den Staat geringwertiger als das Geschäftsinteresse einiger Banken und ist für die Qualität einer freiheitlichen Verfassung das von Habgier und Entdeckungsfurcht bestimmte heuchlerische Selbstverständnis der Steuerhinterzieher und ihrer professionellen Gehilfen als unschuldige Opfer behörd-licher Willkür ausschlaggebend? Hält man die volkswirt-schaft-lichen Auswirkungen für das maßgebende Kriterium der Gesetzgebung, erübrigt sich eine Antwort. Einige Grundfragen der Kriminalpolitik hätten sich auch erledigt. Die Lektüre dieses Beitrages wäre überflüssig.
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53. Jg. 1999, S. 224
Rechtsprechung: BGH vom 20.08.1997 - 2 StR 306/97 -
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53. Jg. 1999, S. 225
Abstrakt: Seit 1988 sind weit über zwei Millionen sogenannte Aussiedler und Spätaussiedler, Deutsche aus überwiegend osteuropäischen Ländern, die sich in ihrer Heimat "zum deutschen Volkstum bekannt haben, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur bestätigt wird," in die Bundesrepublik Deutschland gekommen. Heuer/Ortland haben die daraus erwachsenden Integrationsprobleme in KRIMINA-LISTIK 11/95, S. 711ff., beschrieben. Der folgende Aufsatz, in weiten Bereichen gewissermaßen eine Fortschreibung, kommt zu dem bedrückenden Fazit, daß die Integration der jungen Spätaussiedler in zunehmendem Maße zu mißlingen scheint.
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53. Jg. 1999, S. 233
Abstrakt: Die Sexualdelikte sind häufige, unterberichtete, schlecht kontrollierte Straftaten. Die Sexualrechtsbrecher sind hochrückfällig, und beim Opfer von Sexualdelikten entstehen erhebliche psychosoziale Verletzungen. Um die Sexualstraftaten besser zu kontrollieren, ist es erforderlich, den Sexualrechtsbrecher zu behandeln. An seine Behandlung dürfen indessen keine zu hohen Erwartungen gestellt werden, nur die wirksamsten Behandlungsmethoden dürfen angewandt werden. Die Sexualstraftäter-Behandlung ist allein erfolgreich, wenn dieser die volle Verantwortung für seine Taten übernimmt. Opferbehandlung ist nicht nur aus humanitären Gründen notwendig. Durch sie wird auch der Reviktimisierung vorgebeugt.
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53. Jg. 1999, S. 239
Abstrakt: Im folgenden Aufsatz stellt der Autor die Grundzusammenhänge empirischer Sozialforschung dar und leitet daraus die Feststellung ab, daß diese Forschungsdisziplin als alles besser wissende Lehrmeisterin oder gar Richterin über die Arbeit von Polizei und Justiz häufig überfordert und auch deplaciert ist. Dabei entlarvt er jenen auch sonst sehr verbreiteten Trick, Einzelbelege mit nur bescheidener Verallgemeinerungsfähigkeit als bedeutende empirische Untersuchung auszugeben und gegen mißliebige Positionen anderer einzusetzen.
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| Autor/en: |
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53. Jg. 1999, S. 244
Rechtsprechung: LG Berlin vom 28.09.1998 - 534 Qs 103/98 -
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53. Jg. 1999, S. 246
Abstrakt: Identitätsgutachten auf der Basis morphologischer Merkmalsvergleiche werden im Strafverfahren und dort insbesondere von Strafverteidigern oftmals mit Zweifeln angesehen. Dabei dreht es sich meist um Fragen nach der Wertigkeit und Verwertbarkeit einzelner Merkmale und auch darum, welche Voraussetzungen für die Begutachtung erfüllt sein müssen. Mit dem folgenden Beitrag werden Standards vorgestellt, die es ermöglichen, daß auch Nicht-Fachleute solchen Zweifeln nachgehen können.
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| Autor/en: |
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53. Jg. 1999, S. 248
Rechtsprechung: BayObLG vom 28.05.1998 - 3Z BR 66/98 -
| Stichwort(e): |
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53. Jg. 1999, S. 249
Abstrakt: Das Bundeskriminalamt will sich in seiner Funktion als Zentralstelle stärker strategischen Projekten widmen. Vor allem das Kriminalistische Institut (KI) des BKA ist deshalb in seinen Ausrichtungen durchgehend modernisiert und als Impulsgeber für die nationale und internationale Verbrechensbekämpfung gestaltet worden. Strategische Kriminalitätsanalysen und eine aktuelle Praxisunterstützung durch einen wissenschaftlichen Dienst sind die Schlagworte.
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| Autor/en: |
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53. Jg. 1999, S. 251
Abstrakt: Projektmanagement in der Polizei soll zeitlich befristete, auch in der Themenstellung einmalige Aufgaben bewältigen helfen. Vor allem im analytischen Bereich ist das PM ein geeignetes Mittel. Der Autor hat das BKA in der Einführung des Fachbereiches "Strategische Kriminalitätsanalyse" (SKA) beraten und auch das erste Projekt der SKA, nämlich "Kriminalität und kriminogene Faktoren im Zusammenhang mit der Einführung des Euro" gecoacht.
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| Autor/en: |
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53. Jg. 1999, S. 258
Abstrakt: Kreativität und Innovationsvermögen von Betrügern und Wirtschaftskriminellen imponieren stets von neuem. Daß sich aber auch noch aus der Generalzwangsvollstreckung in das Vermögen zahlungsunfähiger Schuldner Gewinn erzielen läßt, verwundert auf den ersten Blick. Wie das indessen möglich ist, wird im folgenden Aufsatz beschrieben. Darüber hinaus wird erläutert, wie das Verhalten der Beteiligten strafrechtlich zu würdigen ist und es werden Hinweise für die (kriminal)-polizeilichen Ermittlungen gegeben.
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53. Jg. 1999, S. 263
Abstrakt: Kriminalistisch relevant ist die Sexualität nicht nur bei den eigentlichen Sexualstraftaten, sondern vor allem auch in Form von Abnormitäten oder Varianten bei zahlreichen Straftatbeständen. Während Kriminalisten bei Brandstiftungen auch sexuell beeinflußte Motive durchaus in ihre Überlegungen einbeziehen, dürfte das bei Sachbeschädigungen eher die Ausnahme sein. Hier wird eine Serie von Reifenstechereien beschrieben, die der Täter (zumindest) aus überwiegend sexuellen Motiven begangen hat.
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53. Jg. 1999, S. 265
Rechtsprechung: BGH vom 21.06.1998 - 5 StR 302/97 -
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53. Jg. 1999, S. 266
Abstrakt: In KRIMINALISTIK 5/97, S. 349ff., hat Velders das Ergebnis einer Untersuchung zur Verbesserung der Sicherungsmethoden bei Blutspuren vorgestellt. Wegen der (bekannten) Schwierigkeiten, die beim Fotografieren luminolbehandelter Spuren auftreten, war 3-Aminophthalhydrazid (Luminol) in diese vergleichende Untersuchung erst gar nicht einbezogen worden. Im folgenden Beitrag wird ein Verfahren beschrieben, mit dem durch Kontaktabzüge luminolbehandelte Blutspuren gesichert werden können.
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53. Jg. 1999, S. 269
Abstrakt: Das Internet ist ein weltweites Computernetzwerk, das seinen Anwendern eine Vielfalt von Anwendungen bietet. Während die Nutzung noch vor einigen Jahren wenigen Einzelgängern vorbehalten war, ist das Internet heutzutage (fast) jedermann zugänglich und auch für Kriminalistik und Rechtsmedizin werden interessante Anwendungen angeboten. Diese sind jedoch, besonders im deutschsprachigen Gebiet, noch viel zu wenig bekannt. Im folgenden Beitrag werden die Funktionen des Internets noch einmal kurz erläutert und eine Liste forensisch relevanter WWW-Adressen vorgestellt und diskutiert.
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53. Jg. 1999, S. 271
Rechtsprechung: BGH vom 19.06.1998 - 2 StR 189/98 -
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53. Jg. 1999, S. 273
Abstrakt: In den vergangenen Jahren hat die Schweiz einen neuen Wirtschaftszweig erhalten: den spezialisierten Hanfshop oder Hanfladen. Ein Praktikter schildert aus eigener Erfahrung die tatsächliche und rechtliche Problematik des neuen Gewerbes.
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53. Jg. 1999, S. 283
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