53. Jg. 1999, S. 74
Abstrakt: Ein nicht immer ungetrübtes Verhältnis zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft konstatierte der Ltd. Oberstaatsanwalt Pflieger bei der letztjährigen BKA-Arbeitstagung und der Direktor des LKA Schleswig-Holstein, Hans-Eberhard Gersonde, assistierte, daß "der alte Zopf des Hilfsbeamten neu geflochten, wenn nicht gar abgeschnitten werden" müsse. Der folgende Aufsatz gibt einen geschichtlichen Abriß des Verhältnisses, untersucht sodann die Rolle der deutschen Polizei als Gehilfin der Staatsanwaltschaft und geht in einem zweiten Teil der Frage nach, ob die Polizei in der Realität nicht bereits die Herrin der Justiz ist.
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53. Jg. 1999, S. 81
Abstrakt: Die deutschen Gefängnisse sind überfüllt. Angesichts dieser Tatsache hat Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin eine "Erweiterung und Veränderung des Sanktionssystems" angekündigt. Sofort konterte der Rechtsexperte der Unionsfraktion Rupert -Scholz, daß Strafe neben dem Ziel der Resozialisierung des Täters immer auch Buße für begangenes Unrecht sein und Abschreckung bewirken müsse. Da ist rechtspolitischer Streit vorherzusehen. Das macht vor allem eine Besinnung auf die Frage nötig, ob die tradierten Ziele des Justizvollzugs jemals erreicht worden sind oder in Zukunft noch erreicht werden können.
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53. Jg. 1999, S. 85
Rechtsprechung: BGH vom 24.09.1998 - 4 StR 272/98 -
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53. Jg. 1999, S. 87
Abstrakt: Ob oder in welchem Maße die Medien durch ihre Berichterstattung (negative) Wirkungen entfalten bzw. welche Wirkungschancen sie überhaupt haben, bleibt im Schrifttum umstritten. Auf diese Tatsache stützte sich auch die Stellungnahme des Deutschen Presserates vom 14. November 1990, mit der jeder von den (Massen-) Medien ausgehende Negativeinfluß als reine Spekulation bewertet wird. Spektakuläre Nachahmungstaten und die gelegentlich gezielte "Pflege" von Klischees und Feindbildern scheinen dem allerdings zu widersprechen. Und auch bei der Konservierung der Verbrechensfurcht scheinen die Medien nicht nur die Rolle zentraler Beobachter zu spielen. Mit dem folgenden Beitrag wird das Ergebnis einer mittels Inhaltsanalyse erfolgten Untersuchung über die Kriminalitätsberichterstattung ausgewählter Zeitungen und Zeitschriften vorgestellt.
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53. Jg. 1999, S. 94
Rechtsprechung: BayObLG vom 28.10.1997 - 4 St RR 221/97 -
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53. Jg. 1999, S. 95
Abstrakt: Ausgehend von der Überlegung, daß Gewalttaten von Minderjährigen stets im sozialen Kontext zu betrachten sind und auch die Gesellschaft über Gewalt im Alltagsleben mitbestimmt, untersuchen die Autoren ausgewählte Phänomene der Gewaltkriminalität Jugendlicher unter den besonderen Voraussetzungen der Kriegsverhältnisse in Kroatien.
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53. Jg. 1999, S. 99
Abstrakt: Ohne Widerstand der Staatsanwaltschaft, offenbar toleriert von Kriminologen und Soziologen und anscheinend unbemerkt von den Medien, wird derzeit vielerorts eine besorgniserregende Aushöhlung der Kriminalistik und - damit einhergehend - eine gefährliche Demontage der Kriminalpolizei betrieben. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise, das dabei eine Vorreiterrolle übernommen hat, ist eine Spezialisierung für die klassische kriminalpolizeiliche Tätigkeit im Fachhochschulstudium nicht mehr vorgesehen. In anderen Ländern sind ähnliche Tendenzen unübersehbar. Der folgende Beitrag beschreibt, wie die Verantwortlichen versuchen, mit einer nivellierenden Einheitsausbildung überfällige personale Entwicklungen zu bremsen und nach den Interessen der Verwaltungsbürokratie zu steuern
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53. Jg. 1999, S. 105
Rechtsprechung: BGH vom 23.09.1997 - 1 StR 430/97 -
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53. Jg. 1999, S. 106
Abstrakt: Bei der "normalen" Brandursachenermittlung geht es in erster Linie darum, in einem mehrstufigen Ausscheidungsverfahren alle Brandursachen zu eliminieren, die mit Sicherheit nicht in Frage kommen. Sind aber bei einem Brand Menschen zu Tode gekommen, müssen ein Brand und ein unnatürlicher Todesfall untersucht werden, wobei es bei letzterem primär um die Frage geht, ob Leichenveränderungen vitaler Art sind oder ob erst ein toter Körper den Brandeinwirkungen ausgesetzt war. Die komplexen Zusammenhänge werden im folgenden Beitrag dargestellt.
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53. Jg. 1999, S. 115
Abstrakt: Das Einbringen von Computern und Datenträgern als Beweismittel in ein Strafverfahren setzt genaue Kenntnisse sowohl ihrer Funktion als auch der Besonderheiten im strafprozessualen Bereich voraus. Das erfordert in aller Regel den Spezialisten. Der "erste Angriff" zur Beweissicherung in ad-hoc-Lagen sollte aber von jedem Polizeibeamten beherrscht werden. Die dafür erforderlichen Kenntnisse will der folgende Aufsatz vermitteln.
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53. Jg. 1999, S. 119
Rechtsprechung: BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats vom 04.05.1998 - 2 BvR 1314/97 -
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53. Jg. 1999, S. 120
Abstrakt: Daktyloskopische Spuren können durch Farben- und Linienstrukturen im Untergrund des Spurenträgers derart gestört werden, daß die Spur praktisch unbrauchbar wird. Dieses uralte Problem der Daktyloskopie kann jetzt durch Digitalisierung der Spurenbilder und deren Verbesserung durch entsprechende Software einer befriedigenden Lösung zugeführt werden
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53. Jg. 1999, S. 122
Abstrakt: Bei kriminalpolizeilichen Todesermittlern gilt es geradezu als "gesicherte Erkenntnis", daß ein Selbstmörder bei der Verwendung von Schußwaffen oder Stichwerkzeugen die Einschuß- bzw. Einstichstelle entblößt. Bei Fehlen dieses "Charakteristikums" wird regelmäßig auch dem Verdacht der Fremdtötung nachgegangen. Wie aber die im folgenden Beitrag vorgestellte Untersuchung zeigt, dürfen solcherart "Grunderkenntnisse" nicht überbewertet werden.
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53. Jg. 1999, S. 124
Abstrakt: Methadon kann für Drogensüchtige ein Segen sein. Wegen des zunehmenden Mißbrauchs des Heroinersatzstoffes kommt es aber zunehmend zu Todesfällen, die auch mit der Lockerung der Vergabepraxis seit Februar 1998 zusammenhängen können. Seitdem dürfen Ärzte einem Großteil der "Substituierten" bis zu sieben Tagesrationen mit nach Hause geben, was Süchtige dazu nutzen, einen Teil der Wochenration zu verkaufen, um sich Heroin oder Kokain für den Beigebrauch beschaffen zu können. Die tödlichen Gefahren eines Mischkomsums oder einer unsachgemäßen ärztlichen Verordnunge von Methadon werden im folgenden Beitrag beschrieben und Auffälligkeiten in der polizeilichen Ermittlungstätigkeit dargestellt.
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53. Jg. 1999, S. 129
Abstrakt: Das Thema wurde anläßlich einer Ausbildungsveranstaltung des Kriminalistischen Instituts des Kantons Zürich im Mai 1998 in Zürich interdisziplinär behandelt. In dieser Ausgabe und in Heft 3/99 beleuchten drei Autoren die Problematik aus unterschiedlicher Sicht. Der Autor dieses Beitrags legt die Problematik des im Kanton Zürich geltenden Verfahrens dar und regt an, wie die Ermittlungsbehörden vorgehen sollen.
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53. Jg. 1999, S. 135
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