52. Jg. 1998, S. 530
Abstrakt: Die Zahl jener Straftaten, in denen (Belastungs-)Zeugen bedroht oder unmittelbar gefährdet sind, nimmt ständig zu. Die Zeugenpflicht als allgemeine Bürgerpflicht gerät dadurch in die Nähe eines nicht mehr zumutbaren Sonderopfers. Der folgende Aufsatz geht der Frage nach, ob das "Gesetz zum Schutz von Zeugen bei Vernehmungen im Strafverfahren und zur Verbesserung des Opferschutzes (ZSchG)" geeignet ist, hier wirksamen Schutz zu gewähren und damit die bestehenden Verhältnisse nachhaltig zu verbessern.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 536
Abstrakt: Die Rolle des Zeugen im Strafprozeß wurde in der Vergangenheit fast ausschließlich unter dem Blickwinkel seiner Pflichten definiert, was insbesondere bei Opferzeugen zu teilweise unerträglichen Situationen im Gerichtssaal geführt hat. Mit zunehmender "Hinwendung" der Strafjustiz zum Tatopfer ist mehr und mehr auch der Opferzeuge und der Schutz seiner Persönlichkeit in den Vordergrund gerückt. Mit dem am 1.12.1998 in Kraft tretenden Zeugenschutzgesetz versucht der Gesetzgeber ein paar (zögerliche?) Schritte in diese Richtung.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 540
Rechtsprechung: BGH vom 11.12.1997 - 4 StR 323/97 -
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 541
Abstrakt: Die Qualität eines Rechtsstaates zeigt sich besonders dann, wenn es um den Umgang mit Andersdenkenden geht. Rechtsextremismus mit seinen Nuancen Ausländerfeindlichkeit, Gewalt gegen Andersdenkende und Intoleranz in allen Erscheinungsformen muß auch im Interesse des Ansehens der Bundesrepublik vor der Weltöffentlichkeit verurteilt werden. Doch individuell abweichende Zielvorstellungen sind vor dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit belanglos, solange die Grenzen der Verfassungsnorm nicht überschritten werden. Daß die Grenzen hier nicht immer eindeutig sind, zeigt der folgende Beitrag.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 546
Abstrakt: Manche der (ersten) Reaktionen auf das "Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 13 GG)" und das "Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OKVBG)" sind vor allem deshalb bemerkenswert, weil deren Verfasser sich auch durch eine verfassungsändernde Mehrheit völlig unbeeindruckt zeigen. Da müssen weitere Dispute auf sachlicher Ebene völlig sinnlos sein. Wolfgang Hetzer versucht es deshalb mit augenzwinkerndem Sarkasmus und Humor als eine Art Zwischenlösung.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 548
Rechtsprechung: VG Gelsenkirchen vom 08.10.1997 - 17 K 6872/96 -
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 549
Abstrakt: Der Nachweis sexuellen Mißbrauchs und damit der Glaubhaftigkeit einer entsprechenden Beschuldigung gehört sicher zu den schwierigsten Fragestellungen der Psychodiagnostik. Es gibt eine Reihe von Gründen, das in Deutschland überwiegend herangezogene Verfahren der Glaubhaftigkeitsbegutachtungen aufgrund eines "Wahrheitstests" zu relativieren. Der Verfasser des folgenden Beitrags hält die strikte Anwendung des Konvergenz-Divergenz-Prinzips auf multimethodaler Basis für unverzichtbar.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 552
Rechtsprechung: OLG Hamburg vom 22.01.1998 - 2 Ss 105/97 -
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 558
Abstrakt: Raub ist die Kombination von Diebstahl und Nötigung. Dieser scheinbar so simple Tatbestand wirft indessen hinsichtlich seiner Qualifikation zum schweren Raub nicht unerhebliche Probleme auf, die insbesondere bei der Verwendung sogenannter Scheinwaffen zum Tragen kommen. Ungeachtet der rechtlichen Probleme bedarf es aber einer Auseinandersetzung mit der Opfersituation, denn die Auffassung, der Schutz des Opfers vor Einschüchterung werde bereits durch den Grundtatbestand erreicht, greift offenbar zu kurz. Der folgende Beitrag liefert dazu eine Diskussionsgrundlage.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 560
Rechtsprechung: LG Dortmund vom 15.01.1998 - 14 (XI) Qs 81/97 -
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 563
Abstrakt: Im Schatten moderner Designerdrogen entwickeln sich fast unbemerkt Abhängigkeiten von Wirkstoffen pflanzlicher Herkunft, die nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen und daher (zu Unrecht abwertend) als "Ersatzdrogen" bezeichnet werden. Sie mehr in das Blickfeld vor allem polizeilicher Präventionsarbeit zu rücken, ist das Anliegen des folgenden Beitrags.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 567
Abstrakt: Mit der in vielen Bundesländern bereits praktizierten inhaltsgleichen Ausbildung von Schutz- und Kriminalpolizei wird ein Niedergang des Studienfaches Kriminalistik dergestalt erwartet, daß polizeiliche Fachhochschulabsolventen keine tieferen Einsichten mehr in den Strukturplan und den Verlauf des kriminalistischen Beweisführungsprozesses und damit keine Unterweisung in formaler Logik mehr erhalten, Kriminalistik damit zu einer reinen Kriminaldienstkunde verkommt. Beginnend mit einer eher allgemeinen Einführung werden wir in vier Fortsetzungen (KRIMINALISTIK 10/98, 11/98 und 12/98) die Grundprinzipien kriminalistischen Denkens vorstellen und nachvollziehbar machen
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 572
Abstrakt: Die Autoren unternehmen den Versuch, Aspekte von Organisation, Management und Mitarbeiterführung auf den speziellen Bereich der Kriminalistik zu übertragen und unter einheitspolizeilichen Gesichtspunkten zu erörtern. Dieser Versuch muß indessen wegen der einstweilen noch diffusen Führungspraxis innerhalb der Polizei überwiegend im theoretischen Bereich bleiben und kann nur Idealvorstellungen entwickeln und zur Debatte stellen. Die Autoren unternehmen den Versuch, Aspekte von Organisation, Management und Mitarbeiterführung auf den speziellen Bereich der Kriminalistik zu übertragen und unter einheitspolizeilichen Gesichtspunkten zu erörtern. Dieser Versuch muß indessen wegen der einstweilen noch diffusen Führungspraxis innerhalb der Polizei überwiegend im theoretischen Bereich bleiben und kann nur Idealvorstellungen entwickeln und zur Debatte stellen. Die Autoren unternehmen den Versuch, Aspekte von Organisation, Management und Mitarbeiterführung auf den speziellen Bereich der Kriminalistik zu übertragen. Auf der Basis einer Leseranfrage werden die Probleme des Inhaltstransfers von Vernehmungen in die Hauptverhandlung aufbereitet.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 579
Rechtsprechung: OLG Hamm vom 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97 -
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 580
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 580
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 580
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 581
Abstrakt: Eines der Ziele von Schußspurenuntersuchungen ist der Nachweis von Pulverschmauch an den Händen eines mutmaßlichen Schützen. Im Handbuch der Kriminalistik steht darüber (Band 2, S. 52), daß der Nachweis von Schußresiduen vielfach noch mit uneffektiven Methoden erfolgt, "die hinsichtlich ihres Beweiswertes nicht zweifelsfrei sind". Gemeint ist offenbar die gebräuchliche, von Weihmann (Grundriß der Kriminalistik, S. 72) beschriebene Methode, Schmauchspuren einfach mit einem feuchten Wattebausch oder Papiertaschentuch abzuwischen und zur kriminaltechnischen Untersuchung zu geben.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 586
Abstrakt: Die wesentliche Aufgabe des Schußwaffenerkennungsdienstes des BKA besteht in der Untersuchung von Tatmunitionsteilen zur Bestimmung des zur Verfeuerung benutzten Waffensystems (Schußwaffensystembestimmung) und dem Spurenvergleich von Tatmunitionsteilen mit gleichkalibrigen Teilen der zentralen Tatmunitionssammlung. Die Kriminalitätslage hat sich so entwickelt, daß dieser wichtige zentrale Dienst in der Auftragsflut zu ersticken droht und seinen Verpflichtungen deshalb nicht mehr voll nachkommen kann. Wie diese unerquickliche Situation entstanden ist und ob Auswege in Sicht stehen, untersucht der folgende Beitrag.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 590
Abstrakt: In KRIMINALISTIK 7/96, S. 499ff., hat Hunsicker über die Gründung des Präventionsvereins Osnabrück berichtet und den dornigen Weg bis zur Gründungsversammlung geschildert. Inzwischen zeigt sich, daß den Gründern mit diesem Verein ein großer Wurf gelungen ist und die kommunale Kriminalprävention mit ihm einen bedeutenden Schritt vorangekommen ist. Der Verein ist darüber hinaus das Herzstück einer Reihe vernetzter kriminalpräventiver Aktivitäten und wird selbst von anfänglichen Gegnern gelobt, als sei er ihre eigene Erfindung.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 594
Rechtsprechung: BVerfG vom 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97 -
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 595
Abstrakt: Der französische Schriftsteller Henri Charrière hat in seinem Häftlingsroman "Papillon" das "Bunkern" eingehend beschrieben, jene Technik des rektalen Deponierens von Gegenständen, um sie dem Zugriff des Gefängnispersonals zu entziehen. Der hier beschriebene Zufallsfund anläßlich einer Obduktion zeigt, daß "Bodypacking" in Haftanstalten keineswegs aus der Mode gekommen ist.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 597
Rechtsprechung: BGH vom 11.09.1997 - 4 StR 296/97 -
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 599
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
52. Jg. 1998, S. 610
| Autor/en: |
|
52. Jg. 1998, S. 613
| Autor/en: |
|
52. Jg. 1998, S. 615
| Autor/en: |
|