52. Jg. 1998, S. 378
Abstrakt: Auch der Bundesrat hatte am 6. Februar 1998 dem "Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 13 GG)" zugestimmt, zur Überprüfung der "Begleitgesetze" aber ein parlamentarisches Vermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei ging es im wesentlichen um die im "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OKVBG)" enthaltenen strafverfahrensrechtlichen Konkretisierungen, mit denen die verfassungsrechtliche Ermächtigung zur akustischen Wohnraumüberwachung für Beweiszwecke ausgefüllt werden sollte. (Vgl. auch KRIMINALISTIK 4/98, S. 234ff.) Dabei herausgekommen ist ein "Koloß auf tönernen Füßen", wie die folgenden Anmerkungen unseres für "Recht aktuell" zuständigen Redakteurs Jürgen Vahle zeigen.
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52. Jg. 1998, S. 383
Abstrakt: Die Suche nach den Ursachen von Kriminalität hat in Deutschland dazu geführt, im kriminalpolitischen Tagesstreit von den Verantwortlichen vor allem und zuerst die Beseitigung der Ursachen zu fordern und der Bekämpfung aktueller Phänomene das Etikett des Dilettantismus aufzukleben. Anders im nordamerikanischen Bereich, wo gerade jene Bekämpfungsstrategien neu belebt werden, die an den Kriminalitätssymptomen ansetzen. Damit einher geht die Forderung, den Resozialisierungsgedanken aufzugeben und sich auf Zweck und Wirkung von Strafe zurückzubesinnen. Die dieser Strategie zugrundeliegende Kriminalitätstheorie wird im folgenden Beitrag vorgestellt.
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52. Jg. 1998, S. 385
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52. Jg. 1998, S. 391
Abstrakt: Obwohl die Kriminologie sich bei der Erforschung von Tierquälerei eine bemerkenswerte Zurückhaltung auferlegt und gesicherte Erkenntnisse vor allem über die Motive eher rar sind, wird einer landläufigen Meinung zufolge Tierquälerei häufig als sexuell motiviert angesehen. Das ist bei polizeilichen Sachbearbeitern nicht anders. Der Autor des folgenden Beitrags warnt indessen vor undifferenzierten Verallgemeinerungen, zumal es dadurch schnell zu falschen Ermittlungsansätzen kommen kann.
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52. Jg. 1998, S. 394
Abstrakt: Berichte über die Taten eines besonders im norddeutschen Raum tätigen "Pferderippers" erregen die Öffentlichkeit in steigendem Maße. Dabei steht bisher keineswegs fest, ob es sich um die Taten ein und desselben Täters handelt, oder ob man damit rechnen muß, daß es sich um eine relativ häufige Praktik der Tierquälerei handelt. Die folgende Studie ist der Versuch, das Phänomen in seinen Tat- und Täterbezügen zu analysieren und mögliche Tatmotive zu erörtern.
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52. Jg. 1998, S. 401
Abstrakt: Die polizeiliche Berufskonzeption zeichne sich dadurch aus so eine Feststellung kritischer Soziologen daß im polizeilichen Alltag Gerechtigkeit nicht durch Gleichbehandlung garantiert wird, sondern dadurch, daß jeder, der mit der Polizei in Kontakt kommt, mit dem Mittel "abgefertigt" wird, das er durch seine Art und durch sein Auftreten "verdient". Wenn dem so wäre, müßte es Indikatoren geben, an denen "die Polizei" sich bei ihrer Entscheidung darüber orientiert, welche Maßnahmen eine Konfliktpartei "verdient". Ob es innerhalb der deutschen Polizeien einen Indikator "Fremdenfeindlichkeit" gibt, wird im folgenden Beitrag untersucht.
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52. Jg. 1998, S. 411
Abstrakt: Die Übermittlung von Todesnachrichten ist eine polizeiliche Aufgabe, der man gern aus dem Wege geht, die von betroffenen Beamten und deren Vorgesetzten gleichwohl selten problematisiert wird. Dazu paßt die eher spärliche Behandlung des Themas in der polizeilichen Fachliteratur und das Fehlen einer theoretischen Untermauerung des Kernproblems und seine Einbettung in die polizeiliche Aus- oder Weiterbildung. Die Soziologen Andreas Müller-Tucholski und Dr. Thomas Ley, Fachgruppenleiter Sozialwissenschaften im Fachbereich Polizei der Thüringer Verwaltungsfachhochschule, gehen mit dem folgenden Aufsatz die Kernprobleme an und zeigen Lösungswege auf.
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52. Jg. 1998, S. 415
Abstrakt: Keine andere Entwicklung in der Kriminaltechnik hat diese Fachdisziplin in den letzten Jahren so vorangebracht wie die DNA-Analyse. Die Errichtung einer DNA-Analyse-Datei im Bundeskriminalamt stellt eine konsequente, auf dem BKA-Gesetz basierende Nutzung der heutigen technischen Möglichkeiten dar. In diesem Zusammenhang wird teilweise in den Medien ein Gefahrenszenario für den Bürger gezeichnet, das mit den realen juristischen und kriminalistischen Gegebenheiten nichts gemein hat. Wirft man einen Blick in das Ausland, sieht man vielmehr, welche Möglichkeiten einer derartigen Datei bei uns auch heute (noch) nicht genutzt werden. Inzwischen hat Bayern im Bundesrat den Entwurf eines Strafverfahrensänderungsgesetzes DNA-Identifizierungsdatei zu erkennungsdienstlichen Zwecken vorgelegt. Die Fraktion der CDU/CSU und der F.D.P. brachten den Entwurf eines DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes ein, der noch Mitte Juli 1998 Bundestag und Bundesrat passiert haben könnte.
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52. Jg. 1998, S. 418
Rechtsprechung: BGH vom 03.12.1997 - 2 StR 267/97 -
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52. Jg. 1998, S. 419
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52. Jg. 1998, S. 421
Abstrakt: Lehre und Rechtsprechung haben sich in den letzten Jahren hinsichtlich der Durchführung und Bewertung von Wiedererkennungsverfahren stark verändert. In einer Vielzahl von Fachbeiträgen haben sich Juristen und Polizeibeamte intensiv mit dem Thema beschäftigt. Die Fachhochschule Villingen-Schwenningen Hochschule für Polizei nahm dies zum Anlaß, 6346 Ermittlungsakten der baden-württembergischen Polizei im Hinblick auf die derzeitige Praxis zu erforschen. Es besteht Anlaß zu der Vermutung, daß die Ergebnisse für alle Polizeien Deutschlands verallgemeinert werden dürfen.
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52. Jg. 1998, S. 428
Rechtsprechung: OLG Düsseldorf vom 12.12.1997 - VI 1/97 -
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52. Jg. 1998, S. 429
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52. Jg. 1998, S. 431
Abstrakt: Das Verbot der Hypnose gilt gem. § 136a StPO für Beschuldigte wie Zeugen und kann auch durch Einwilligung der Betroffenen nicht aufgehoben werden. Fälle aus dem angelsächsischen Sprachraum belegen indessen auf eindrucksvolle Weise, daß der Einsatz von Hypnose in der Kriminalistik bei Berücksichtigung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen durchaus seine Berechtigung hätte. Mit dem folgenden Beitrag will der Autor, selbst erfahrener Hypnoseexperte, zum Nachdenken und zur Diskussion anregen, zumal wie er selbst weiß bei Zeugenbefragungen ohnehin mit Hypnose gearbeitet wird.
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52. Jg. 1998, S. 435
Abstrakt: Geerds berichtet in seinem Handbuch für Kriminalistik über einen Fall, bei dem zunächst innerhalb von drei Monaten in demselben Zimmer zwei ältere Frauen verstarben, ohne daß der hinzugezogene Arzt eine Todesursache hätte feststellen können. Eine Obduktion erfolgte gleichwohl in beiden Fällen nicht. Erst als kurze Zeit später wieder in besagtem Zimmer noch ein junges Mädchen verstarb, wurde die Obduktion angeordnet. Dabei wurde eine CO-Vergiftung festgestellt. Nach daraufhin erfolgter Exhumierung der beiden anderen Leichen wurde auch bei ihnen CO-Vergiftung als Todesursache festgestellt. Die Ergebnisse zeigen wie die im folgenden Aufsatz beschriebenen Fälle welche Tücken Todesermittlungen bei nicht entdeckten CO-Quellen haben können.
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52. Jg. 1998, S. 437
Rechtsprechung: OLG Düsseldorf vom 05.05.1997 - 5 U 82/96 -
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52. Jg. 1998, S. 439
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52. Jg. 1998, S. 444
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52. Jg. 1998, S. 447
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52. Jg. 1998, S. 452
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