52. Jg. 1998, S. 234
Abstrakt: Am 6. Februar d. J. sollte alles in trockene Tücher gelegt werden: Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 13 GG) Elektronische Wohnraumüberwachung (GGÄndG) und ein Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OKVBG). Die Verfassungsänderung ist zustande gekommen, für die "Ausführungsbestimmungen" wurde indessen ein parlamentarisches Vermittlungsverfahren eingeleitet. Im März haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat einer Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zugestimmt, wonach alle zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger (§ 53 StPO) in der Regel nicht abgehört werden dürfen. Die näheren Einzelheiten werden wir in KRIMINALISTIK 5/98 vorstellen.
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52. Jg. 1998, S. 241
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52. Jg. 1998, S. 244
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52. Jg. 1998, S. 244
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52. Jg. 1998, S. 244
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52. Jg. 1998, S. 245
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52. Jg. 1998, S. 247
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52. Jg. 1998, S. 255
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52. Jg. 1998, S. 260
Rechtsprechung: BGH vom 03.12.1997 - 2 StR 270/97 -
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52. Jg. 1998, S. 261
Abstrakt: Unter "Auswertung" haben Generationen von Polizeibeamten die systematische Überprüfung der Informationsträger des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) zur Aufdeckung von Zusammenhängen in Tatausführung oder bei Tätermerkmalen verstanden. Inzwischen werden dem Begriff immer neue Inhalte unterlegt, die am ehesten auf eine "Verbrechensanalyse" hinauslaufen. Die damit einhergehenden Veränderungen haben auch Irritationen hervorgerufen mit dem Ergebnis, daß "kein Mensch mehr durchblickt", wie es ein alter "Auswerter" eben noch formulierte. Der folgende Beitrag erläutert Zusammenhänge und Planungen und gibt damit einen Überblick über den Stand der Dinge.
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52. Jg. 1998, S. 268
Rechtsprechung: BGH vom 28.08.1997 - 4 StR 240/97 -
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52. Jg. 1998, S. 269
Abstrakt: Der Begriff Wirtschaftskriminalität beschreibt ein heterogenes und weit gefaßtes Spektrum von Straftaten. Eine Legaldefinition gibt es deshalb nicht. Sie läßt sich allenfalls aus der Zuständigkeitszuweisung für die Wirtschaftsstrafkammern gem. § 74c GVG ableiten. Die Strafverfolgung auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität ist neben den genannten Wirtschaftsstrafkammern noch gekennzeichnet durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und kriminalpolizeilichen Spezialdienststellen. Die zahlreichen Besonderheiten der Ermittlungsabläufe werden im folgenden Beitrag dargestellt.
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52. Jg. 1998, S. 278
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52. Jg. 1998, S. 279
Abstrakt: Aufgrund der Tatsache, daß in der Drogenszene immer raffiniertere Methoden zum Schmuggel, Transport und Vertrieb von Rauschdrogen Anwendung finden, können von staatlicher Seite effektive Maßnahmen zum Erfassen dieser Rauschgifte nur dann ergriffen werden, wenn der Einsatz von modernster Technologie gewährleistet ist. Im vorliegenden Aufsatz beschreiben die Autoren den feldmäßigen Einsatz des Ionenmobilitätsspektrometers IONSCAN 400 im Rahmen einer Personen- und Fahrzeugkontrolle. Die eingesetzte IMS-Technologie diente dabei dem Auffinden von illegalen Drogen in den entsprechenden Verstecken wie auch der Sofortanalyse von am Kontrollort sichergestellten unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Substanzen.
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52. Jg. 1998, S. 283
Abstrakt: Über die Frage, was Kinderdelinquenz im Grunde aussagt, herrscht weitgehend Unklarheit. Die einen meinen, delinquentes Verhalten im Kindesalter sei soweit verbreitet, daß man es schon als normal bezeichnen kann. Andere vertreten die These von der Einstiegsfunktion der Kinderkriminalität. Danach soll die Rückfallgefahr umso größer sein, je früher sich soziale Auffälligkeiten bei den Kindern zeigen. Ungeachtet solchen Disputs hat das LKA Sachsen ein viel beachtetes und inzwischen höchst erfolgreiches Präventionsprogramm mit Kindern aufgelegt, das mit dem folgenden Beitrag vorgestellt wird.
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52. Jg. 1998, S. 287
Rechtsprechung: OVG Rheinland-Pfalz vom 30.04.1998 - 11 A 11657/96 -
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52. Jg. 1998, S. 289
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52. Jg. 1998, S. 295
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52. Jg. 1998, S. 297
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