52. Jg. 1998, S. 154
Abstrakt: Opfersituationen zeichnen sich durch ihre Vielgestaltigkeit aus. Im wissenschaftlichen Sprachgebrauch unterscheidet man so das von Kerner herausgegebene Kriminologie-Lexikon zwischen primärer und sekundärer Viktimisation, denen Baurmann noch zwei weitere Kategorien hinzugefügt hat. Allen Opfersituationen in Deutschland ist gemeinsam, daß die Opfer nicht systematisch betreut werden, sondern sich weitgehend selbst überlassen bleiben. Das im folgenden dargestellte Trauma- und Krisenzentrum soll da Abhilfe schaffen.
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52. Jg. 1998, S. 159
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52. Jg. 1998, S. 162
Abstrakt: Kriminologie in der Funktion angewandter Wissenschaft versteht sich unter anderem als Parallel-, Begleit- oder Kontrolldisziplin zu Strafgesetzgebung und Strafgesetzanwendung. So gesehen braucht über die Praxisrelevanz der Kriminologie nicht gestritten zu werden. Der Verfasser des folgenden Beitrags stellt einzelne Sachbereiche vor, in denen die Berücksichtigung kriminologischer Erkenntnisse zur Erlangung sachgerechter Entscheidungen unumgänglich ist.
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52. Jg. 1998, S. 170
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52. Jg. 1998, S. 171
Abstrakt: Wohnungseinbrüche nicht nur ein materieller Schaden Von Max Hermanutz und Frank Lasogga Die Aufklärung begangener Straftaten (in Sonderheit von Einbruchdiebstählen) ist in der Anfangsphase fast immer durch einen Mangel an (gesicherten) Informationen gekennzeichnet. Wissen über Tathergang und Täter versucht der Kriminalist zu erwerben, indem er aus den am Tatort vorgefundenen Sachverhalten Schlüsse zieht und durch "kriminalistische Kombination" in ein geschlossenes Tatbestandsbild zu überführen versucht. Dabei so scheint es gelegentlich sind Geschädigte und deren speziellen Befindlichkeiten und Bedürfnisse eher hinderlich. Die daraus erwachsenden Probleme werden im folgenden Beitrag untersucht und Verbesserungsmöglichkeiten vorgestellt.
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52. Jg. 1998, S. 180
Abstrakt: Nach herrschendem Recht handelt ein Straftäter grundsätzlich schuldhaft, sofern seine Schuldfähigkeit nicht aufgrund spezieller Gegebenheiten als ausgeschlossen oder vermindert gilt. Betrüger werden gemeinhin zu den Intelligenztätern gerechnet, was zu der verbreiteten Ansicht führt, Personen mit einer Geistes- oder Nervenkrankheit oder mit normabweichendem geistig-seelischen Verhalten könnten keine erfolgreichen Betrüger sein. Der folgende Aufsatz zeigt indessen, daß auch bei Betrügern Psychopathieformen auftreten, die zumindest zu einer verminderten Schuldfähigkeit führen können.
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52. Jg. 1998, S. 186
Abstrakt: Es sei sinnvoll, so Jansen im Kriminologie Lexikon von Kerner (Hrsg.), Selbstmord als Verhalten und nicht nur als reine Handlung zu betrachten. Über die Ursachen von Selbsttötungen existieren je nach Standort der Forscher die unterschiedlichsten Theorien, von denen aber kaum eine als gesichert angesehen werden kann. Polizeibeamte seien einer solchen Theorie zufolge aufgrund ihrer berufsspezifischen Belastungen in besonderem Maße suizidgefährdet. Der Gültigkeit dieser Annahme geht der Autor des folgenden Beitrags nach.
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52. Jg. 1998, S. 191
Abstrakt: Das organisierte Verbrechen hat viele Facetten, die es kontinuierlich auch in seiner grundlegenden Struktur verändern. So trifft das Entwicklungsmuster, wonach professionelles verbrechen in die Wirtschaft einsickert und von da aus dann auch politische Kreise ankränkeln kann, so absolut nicht mehr zu. Die Wege können auch umgekehrt verlaufen, von politischen Ebenen ausgehen und von da - gewissermaßen nach unten - in Wirtschaft und Gesellschaft eindringen. Ein typischer Fall dafür ist die Entwicklung der Schwerkriminalität in Rußland.
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52. Jg. 1998, S. 194
Rechtsprechung: OLG Düsseldorf vom 19.02.1997 - 1 Ws 127/97 -
52. Jg. 1998, S. 195
Abstrakt: In regelmäßigen Intervallen erscheinen in den Medien Berichte über religiöse Wundererscheinungen und obwohl solche Vorkommnisse eine lange Tradition haben, stehen kirchliche Untersucher den Phänomenen meist hilflos gegenüber. Deshalb müssen Kriminalisten und Rechtsmediziner die Untersuchungen führen, denn nur sie sind in der Lage, die vielfach zugrundeliegenden Schwindeleien aufzudecken. Im folgenden Beitrag werden anhand einschlägiger Fälle Methoden vorgestellt, mit denen der Spezialist meist sehr schnell zu den Ursachen der "Wunder" vordringt. Das müßte im übrigen auch im Interesse der Kirchen liegen, deren Ansehen durch Mirakelkonstruktionen erheblich geschädigt werden kann.
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52. Jg. 1998, S. 198
Rechtsprechung: BGH vom 04.12.1996 - 2 StR 430/96 -
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52. Jg. 1998, S. 199
Abstrakt: "Kostenloses" Telefonieren mit manipulierten Telefonkarten hat sich zu einem nicht eben seltenen Phänomen "moderner" Tatbegehungsformen entwickelt. Mit dem folgenden Beitrag wird ein Ermittlungskomplex in seinen kriminalistischen Zusammenhängen und seinen Ermittlungsabläufen vorgestellt.
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52. Jg. 1998, S. 202
Abstrakt: Die Etablierung von Funktelefonen (sogenannten Handys) auf dem Markt hat eindeutig zu einer Verlagerung von Gesprächen aus den Festnetzen in die Funknetze geführt, wobei Straftäter nicht nur den Vorteil der Mobilität, sondern auch die vermeintliche Nichtabhörbarkeit des gesprochenen Wortes ausnutzen. Neben die Abhörmöglichkeit tritt indessen die Möglichkeit der Standortbestimmung des Gerätes, eine Möglichkeit, die rechtliche Probleme aufwirft, die im folgenden Beitrag erörtert werden
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52. Jg. 1998, S. 208
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52. Jg. 1998, S. 208
52. Jg. 1998, S. 208
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52. Jg. 1998, S. 208
52. Jg. 1998, S. 209
Abstrakt: Handschriftenuntersuchung als Teilbereich forensisch-kriminalistischer Identifizierungsverfahren beruht auf der Erkenntnis, daß die Handschrift ein physiologisch-biomechanisch determiniertes, durch Lernprozesse geprägtes individuelles Verhaltensergebenis ist, durch das sich Individuen unterscheiden lassen. Der Beweiswert des Schriftgutachtens, das durch erfahrene Sachverständige erstellt ist und zu dem Schluß kommt, daß der Angeklagte mit Sicherheit der Urheber der Schrift ist, ist so groß, daß es allein vollen Beweis erbringen kann (BGH, NJW 82, 2882). Der Bundesgerichtshof mahnt wegen der permanenten Gefahr von Fehrbeurteilungen aber auch zur Vorsicht (BGH 10, 116), womit die Frage, was ein "erfahrener" Sachverständiger ist, virulent bleibt.
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52. Jg. 1998, S. 213
Rechtsprechung: BGH vom 20.03.1997 - 5 StR 234/96 -
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52. Jg. 1998, S. 214
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52. Jg. 1998, S. 219
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52. Jg. 1998, S. 223
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52. Jg. 1998, S. 225
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52. Jg. 1998, S. 231
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